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Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes
zur Bestandserhebung nach WRRL
Methodenteil Mindeswasserführung
Bereits in unserer Stellungnahme zur WRRL-Bestandsaufnahme in Baden-Württemberg vom 29. September 2004 hatten wir das Vorgehen des Landes Baden-Württemberg kritisiert, Ableitungen aus Flüssen erst dann als signifikante Beeinträchtigung des ökologischen Zustands der Flüsse einzustufen, wenn weniger als 1/3 MNQ in der Restwasserstrecke verbleiben. Bei der Sitzung des Landesbeirats am 11. November 2004 hatten Sie ausgeführt, dass dieses Vorgehen auf dem Konsens von Wirtschaftsministerium, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und Ministerium für Umwelt und Verkehr beruht und zudem Ausdruck im baden-württembergischen Wasserkrafterlass findet. Das Land wolle an dieser Vorgehensweise festhalten.
Im Oktober 2004 erhielten die Naturschutzverbände die Gelegenheit, Stellung zum LfU-Leitfaden "Mindestabflüsse in Ausleitungsstrecken" zu nehmen, der den Wasserkrafterlass Baden-Württemberg fachlich ausfüllen und dafür Sorge tragen soll, dass die grundlegenden Anforderungen der Gewässerökologie tatsächlich eingehalten werden.
Die im LfU-Leitfaden beschriebenen Beispiele kommen - insbesondere bei kleineren Gewässern - jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Mindestwasserführung von 1/3 MNQ nicht ausreicht, um diese grundlegenden Anforderungen der Gewässerökologie zu gewährleisten. Die Einzelfallprüfung gemäß des Leitfadens kommt in allen Fäl-len zu einem notwendigen Mindestwasserabfluss von mehr als 1/3 MNQ.
Aus diesem Grunde fordern die Naturschutzverbände noch einmal, dass sich das Land Baden-Württemberg bei Einstufung der Gewässern nach der WRRL "als nicht gefährdet" dem Vorgehen der LAWA anschließt, die hierfür eine Signifikanzschwelle von 2/3 MNQ vorgibt. Das schließt nicht aus, dass bei wasserrechtlichen Genehmigungen für Wasserkraftwerke im Einzelfall deutlich geringere Mindestabflüsse festgelegt werden können. Entsprechend den Empfehlungen der LAWA fordern die Naturschutzverbände bei Einzelentscheidung eine Ermittlung und Festlegung nach dem Biotop-Abfluss-Ansatz bzw. dem ökohydrologischen Ansatz. Für die Einstufung nach WRRL erscheinen die im Leitfaden beschriebenen Versuche zur einzelfallbezogenen Festlegung jedoch zu aufwändig.
Dies verlangt nach unserer Ansicht insbesondere auch, dass bei der Aufstellung des operativen Monitorings zur Bestimmung des ökologischen Zustands der Gewässer Ausleitungsstrecken mit einer Mindestwasserführung von weniger als 2/3 MNQ berücksichtigt werden. Untersuchungsstrecken müssen auch in diesen Wasserkörpern eingerichtet werden und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen in die aufzustellenden Bewirtschaftungspläne aufgenommen werden.
Dies ist eine gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND, Landesfischereiverband, LNV und NABU zum LfU- Leitfaden "Mindestwasserführung in Ausleitungsstrecken" als ergänzende Stellungnahme zum Methodenteil der Bestandserhebung 2004 nach der WRRL.
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