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Stellungnahmen-Archiv
des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg
e.V.
Enthalten sind nur Stellungnahmen von übergeordneter
Bedeutung.
- zu
Einzelbetrieblichen Förderungen in der Landwirtschaft
Bei einer Förderung von Investitionen wie z. B. Stallneubauten
legt der LNV großen Wert darauf, dass deren Umweltauswirkung
künftig stärker berücksichtigt wird. Es kann nach Auffassung
des LNV nicht sein, dass öffentlich geförderte Stallneubauten
zu einer weiteren Intensivierung der Landwirtschaft und
damit verbunden zu einem Rückgang von artenreichem Grünland
führen.
vom 2.8.2011
- zu
Erdwärmesonden
Die
Nutzung der oberflächennahen Geothermie durch Erdwärmsonden
kann in dem Umfang und dort angewandt, unterstützt und gefördert
werden, soweit das Grundwasser, die örtlichen natürlichen
Grundwasserverhältnisse und weitere Gegebenheiten des Untergrundes
nicht erheblich gefährdet, unkalkulierbar verändert oder
dauerhaft geschädigt werden. Hinzu kommt die Vermeidung
materieller Schäden durch fehlerhafte Erdwärmesonden-Bohrungen
oder -Ausbaumaßnahmen sowie durch zunächst unbekannte, nicht
berücksichtigte oder nicht beherrschte Risiken.
vom 30.5.2011
- zur
Dachsjagd
Die Zunahme des
Dachses und die Tatsache, dass er nicht mehr gefährdet ist,
können allein keinen Grund sein, ihn zur umfassenderen Bejagung
freizugeben. Zu Höhe und Häufigkeit landwirtschaftlicher
Schäden wurden dem LNV leider keine Daten vorgelegt, so
dass die Notwendigkeit einer Jagdzeitverlängerung für uns
nicht nachvollziehbar ist. Die Nutzung von Dachsprodukten
ist nach unseren Informationen nicht so verbreitet, dass
sie ein berechtigtes Interesse an einer stärkeren Bejagung
rechtfertigen könnte.
vom 21.4.2011
- zum
Klimaschutzkonzept
Der Landesnaturschutzverband begrüßt das neue Klimakonzept
des Landes. Es stellt eine Konkretisierung des bisherigen
Konzeptes dar und hat – zumindest langfristig – ambitionierte
Ziele. Die Breite und Vielfalt der geplanten Maßnahmen halten
wir für angemessen, aber auch nötig. Wir finden es gut,
dass in allen Klimaschutzbereichen ein stringenter Ansatz
von der Definition der Ziele über die Ermittlung der Potenziale,
die Auswahl der nötigen Maßnamen und die Definition der
Akteure bis hin zum Monitoring der Ergebnisse durchgehalten
wird.
vom 19.1.2011
- zur
Kompensationsverzeichnis-Verordnung
Der Landesnaturschutzverband begrüßt die Einrichtung
eines derartigen Verzeichnisses, da dadurch verhindert werden
könnte, dass Flächen bereits ein oder mehrere
Male als Ausgleichsflächen für frühere Eingriffe festgelegt
wurden. Es sollte aber ein Passus aufgenommen werden, der
besagt, dass bei Feststellung von Doppelbelegung einer Maßnahme
der zweite verursachende Eingriff als nicht ausgeglichen
gilt und innerhalb von zwei Jahren durch neue zusätzliche
Maßnahmen zu kompensieren ist.
vom 17.1.2011
- zur
Flurneuordnung
Der LNV lehnt eine Förderung der Flurbereinigung und Landent-wicklung
auf Basis der vorgelegten Verwaltungsvorschrift ab, weil
noch immer keine Nachweispflicht eingeführt wird, dass
ein Flurbereinigungsverfahren in der Summe deutlich mehr
positive Beiträge zu Gemeinwohlbelangen (Naturschutz,
Umweltschutz, Landschaftspflege) liefert als negative. Es
fehlt die Pflicht zur strategischen Umweltprüfung nach
der der EU-Umweltrichtlinie. Auch wird· noch immer
keine Auflage erteilt, gesetzlich verpflichtende Ausgleichs-/
Ersatzmaßnahmen im Flurbereinigungsplan deutlich als
solche zu kennzeichnen.
vom 17.1.2011
- zum
Fischereigesetz
Im neuen Fischereigesetz sollten nicht nur die Fischerei-Rechte,
sondern auch die Pflichten aufgenommen werden:
Wir schlagen daher vor, folgenden Satz einzubauen: „Pflicht
des Fischereiberechtigten ist es, sich über Schutzgebiete
wie Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, flächenhafte
Naturdenkmale und §32-Biotope im Gel-tungsbereich des Fischereirechts
bei den Naturschutzbehörden zu erkundigen und deren Schutzzwecke
und Bestimmungen einzuhalten.“
vom 6.12.2010
- zum Generalverkehrsplan
Kurzfassung
Langfassung
Dieser Entwurf ist völlig ungenügend , um die
Verkehrsprobleme des Landes im Kontext von Klimawandel,
der Notwendigkeit zur Energieeinsparung, Lärmreduktion,
Luftreinhaltung, Schutz der biologischen Vielfalt, volkswirtschaftlichen
Kosten für Erhalt
und Unterhalt der Verkehrswege und unter Beachtung der demografischen
Entwicklung zu lösen. Zu dieser Einschätzung ist
das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
im Entwurf schon selbst gelangt.
vom 30.9.2010
-
zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Das „Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ (LGVFG)
ist nicht nur mit seinen sage und schreibe 41 Buchstaben
ein Wortmonstrum. Auch der Förderansatz ist falsch! Um diese
Fördergelder zu erhalten, müssen die Gemeinden
sehr oft weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus
Straßen überdimensioniert ausbauen.
vom 5.8.2010
-
zur Kormoranverordnung
Die derzeitige Situation ist durch eine landesweit sehr
uneinheitliche Vergrämungspraxis und einen hohen Aufwand
für Einzelverfügungen gekennzeichnet. Der LNV
hat deshalb eine landeseinheitliche Festsetzung der Vergrämungsgebiete
vorgeschlagen. Der Entwurf zur neuen Kormoranverordnung
geht in diese Richtung. Er sieht Vergrämungsgebiete
an allen Gewässern vor, die nicht unter ein bestimmtes
Schutzregime fallen und nicht im besiedelten Bereich liegen.
Insgesamt wäre danach eine Vergrämung pauschal
möglich auf 51 % der Fließgewässerlänge.
vom 14.4.2010
-
zur Mitwirkung bei Flurneuordnungsverfahren
Der LNV fordert mehr Informationen zu Verfahrensbeginn
Nicht nur dem LNV soll das Recht der Anhörung bei Betroffenheit
von Biosphärengebieten, Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten,
Waldschutzgebieten usw. zustehen, sondern allen neun in
Baden-Württemberg anerkannten Naturschutzverbänden. Gleich
zu Beginn eines Verfahrens sollte der Informationsgehalt
der Unterlagen deutlich erhöht werden,·z.B.
durch Auflistung von im FNO-Gebiet liegenden Natura 2000-Managementplan,
Gewässerentwicklungspläne, Biotopvernetzungskonzeptionen.
vom 24.3.2010
-
zur Wasserentnahme-Verordnung
Der LNV kritisiert die Änderung der Vorschriften über
das Wasserentnahmeentgelt.
Aus Gründen der Lenkung hin zu sparsamem Umgang mit Wasser
lehnt der LNV die Freistellung der landwirtschaftlichen,
gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Beregnung vom
Wasserentnahmeentgled ab. Insbesondere kleine Oberflächengewässer,
aber auch Grundwasser, werden in heißen Sommern durch Bewässerungen
trocken gelegt, weil dann besonders viele Personen von ihrem
Recht auf unentgeldliche Wasserentnahme Gebrauch machen.
vom 10.3.2010
-
zur Fischerei-Verordnung
Der LNV begrüßt die Einführung eines Genehmigungs-vorbehalts
für ganzjährig geschonte Fischarten und die Übertragung
der Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
von den Gemeinden auf die Fischereibehörden. Der LNV
hält jedoch über die geplanten Änderungen
hinaus weitere für notwendig: Rote-Liste Fischarten
brauchen eine ganzjährige Schonzeit. Z. B. ist der
Huchen in der baden-württembergischen Donau unseres
Wissens nach praktisch ausgestorben, dennoch darf er von
Juni bis Januar dort geangelt werden! .
vom 17.12.2009
-
zur Erneuerbare-Wärme-Verordnung
Verbesserte Wärmedämmung ist dem verstärkten
Einsatz erneuerbarer Energien hinsichtlich der Wirkungen
auf den Klimaschutz gleichwertig. Insofern ist diese Er-satzweise
Erfüllung der Verpflichtung zu begrüßen
und wird vom LNV unterstützt.
Der LNV ist aber nach wie vor der Meinung, dass auch hinsichtlich
der finanziellen Aufwendungen die Originalverpflichtung
und die Ersatzoption mindestens gleichge-stellt sein. Tendenziell
sollte die Ersatzoption geringfügig aufwendiger sein,
um ein generelles Ausweichen in die Wärmedämmoption
zu vermeiden, weil damit das ur-sprüngliche Ziel des
Gesetzes, nämlich den Einsatz erneuerbarer Energien
im Wär-mebereich zu stimulieren, verfehlt würde.
vom 23.11.2009
-
zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad
der Erosionsgefährdung
vom 30.11.2009
Die Vermeidung von Bodenabtrag gehört zur guten fachlichen
Praxis der landwirt-schaftlichen Bodenbearbeitung und unterliegt
damit den Cross-Compliance-Kontrollen. Nach EU-Vorgaben
muss der bisherige pauschale Erosionsschutz - Ver-zicht
auf Pflügen von 40 % der Ackerfläche zwischen Ernte und
15. Februar - ersetzt werden durch Kriterien der Erosionsgefährdung
landwirtschaftlicher Ackerflächen wie Bodenart und Hangneigung.
-
zur Dienstleistungs-Verordnung
vom 16.11.2009
Der Natur- und Umweltschutz ist insofern von der Umsetzung
der Dienstleistungsrichtlinie in Landesgesetz betroffen,
als im Naturschutzgesetz die notwendige Genehmigung für
das Gewerbliche Sammeln wild lebender Tiere und Pflanzen
auf einen sog. „Einheitlichen Ansprechpartner“ übertragen
werden kann.
-
zur Vogelschutzgebiets-Sammel-Verordnung
vom 2.10.2009
Die Verordnung dient nicht dem Schutz der genannten Vogelarten
und ihrer Lebensräume, sondern lediglich der Erleichterung
von Eingriffen in diese.
Alleiniges Anliegen der Sammelverordnung ist es, die Forderung
der EU-Vogelschutz-Richtlinie nach förmlicher Schutzgebietsausweisung
zu erfüllen, um vom strengen Verschlechterungsverbot
der Vogelschutz-Richtlinie in das mildere Schutzregime der
FFH-Richtlinie wechseln zu können.
- zum
Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage
in Baden-Württemberg (BWRohrlG0)
vom 17.9.2009
Bei dem Gesetz geht es lediglich darum, die Enteignung für
die Gasleitung zu ermöglichen, für deren Errichtung
und Betrieb bereits Planfeststellungsbeschlüsse erlassen
wurden. Offenbar soll das Gesetz die vom Bundesverfassungsgericht
aus Art 14 Abs. 3 S 2 GG abgeleiteten Enteignungs-Voraussetzungen
zugunsten privatrechtlich organisierter Unternehmen schaffen.
- zum
Landes-Geodatenzugangsgesetz
vom 2.09.2009
Der LNV begrüßt die geplante rechtliche
Regelung die Nutzung von Geodaten durch Bürgerinnen
und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. Ins-besondere
befürworten wir, dass damit auch die Interoperabilität
und Kombinierbar-keit von Geodaten geregelt werden soll.
Hier gibt es seit Jahrzehnten allein schon innerhalb der
Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums Ländlicher
Raum erhebliches Verbesserungspotential.
-
zum Wegekonzept im Biospährengebiet Schwäbische Alb
vom 5.08.2009
Die Naturschutzverbände
sehen das Wegkonzept in den Kernzonen insbesondere wegen
des damit verbundenen „Edge-Effekts“ sehr kritisch.
(Störungen an den Rändern des Weges). Wir halten
es aus diesen Gründen für erforderlich, die Zahl
der Wege zu reduzieren. Wir berücksichtigen aber auch,
dass in Einzelfällen „althergebrachte Wegeverbindungen“
im Interesse der weiteren Akzeptanz des Biosphärengebiets
und seiner Kernzonenregelung durch die Bevölkerung
offen bleiben.
-
zur Europäische
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
für die Gewässer Baden-Württembergs.
vom 22.06.2009
Die Pläne wurden sorgfältig erstellt.
Die Datenerhebung, die Darstellung und die Öffentlichkeitsbeteiligung
bei der Erstellung der Pläne als vorbildlich. Hier
haben die
Wasserbehörden trotz Verwaltungsreformen und teilweise
angespannter personeller Verhältnisse eine große
Leistung vollbracht.
-
zur Streuobstwiesen-Konzeption
des Ministeriums Ländlicher Raum
Maßnahmen, Handlungsfelder, Förderung
vom 02.03.2009
Die
Konzeption des Ministeriums Ländlicher Raum zu
"Streuobstwiesen" ist von der Intention her
grundsätzlich zu begrüßen. Neben dem
allgemeinen Flächenverbrauch ist auch die staatliche
Rodungsprämie ein Grund für das Verschwinden
der wertvollen Streuobstbestände. Naturschutzverbände
und sog. "Aufpreisinitiativen" engagieren
sich seit vielen Jahren für den Erhalt der Streuobstwiesen,
werden aber in der Broschüre des Ministeriums nicht
genannt !
-
zur
Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
(Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch)
vom 24.02.2009
Eine
erleichterte Zulassung der Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher
Gebäude im Außenbereich lehnt der LNV ab, d.h.
eine Umnutzung sollte auf die im BauGB festgelegte Frist
binnen sieben Jahren nach Aufgabe der bisherigen Nutzung
beschränkt bleiben. Die vorgesehene dauerhafte Änderung
der bisherigen Ausnahmeregelungen lehnen wir ab. Für
die Erhaltung einer lebendigen Dorfgemeinschaft muss die
Entwicklung der Gemeinden auf den Innenbereich konzentriert
werden.
-
zum Zukunftsinvestionsprogramm
"Modernisierung Ländlicher Wege"
vom 24.02.2009
Der LNV lehnt
die Förderung von Neubau und Ausbau ländlicher Wege ab,
weil sie gleich mehreren internationalen und Landeszielen
zuwider läuft und damit nicht den Nachhaltigkeitskriterien
entspricht. Es werden zusätzliche Lebensräume zerschnitten
zum Schaden von Tieren und Pflanzen Das Programm steht damit
im Widerspruch zur Internationalen Konvention zum Schutz
der Biologischen Vielfalt und zum Aktionsplan Biodiversität
-
zur Abfall-Autarkie-Verordnung
vom 11.02.2009
Der Landesnaturschutzverband spricht sich für die Beibehaltung
der Beseitigungsautarkie im Abfallrecht aus.
Regionale Wirtschaftskreisläufe mit ortsnaher Entsorgung
sind effektiver Klima- und Ressourcenschutz. Langfristige
Planungs- und Entsorgungssicherheit und vorrangiger Auslastung
der Abfallbeseitigungskapazitäten im Land muss Vorrang
haben. Der LNV spricht sich damit eindeutig gegen Mülltourismus
aus. Der Druck auf die für die Entsorgung Verantwortlichen
muss aufrecht erhalten werden, selbst für Entsorgungsanlagen
mit ausreichenden Kapazitäten hier im Land zu sorgen.
-
zur Öko-Konto-Verordnung
vom 10.02.2009
Das Ökokonto bietet
in Baden-Württemberg erstmals landesweit die Chance, im
Vorfeld von Eingriffen in Natur und Landschaft Maßnahmen
zur Verbesserung des Naturhaushalts umzusetzen, die nachprüfbar
einen Mehrwert für die Schutzgüter Lebensräume, Boden und
Gewässer erbringen. Wir sehen allerdings auch Gefahren beim
Ökokonto. Es könnte jedoch die bereits jetzt mächtige
Tendenz verstärken, dass sich die öffentliche
Hand aus der Finanzierung des Naturschutzes zurückzieht
und Naturschutz nur noch als Kompensation stattfindet.
- zur
Landesbauordnung
vom 12.12.2008
Der LNV hält eine grundsätzliche Änderung des § 37 „Stellplätze
und Ga-ragen“ für unabdingbar. Der § 37 privilegiert in
seinem derzeitigen Wortlaut klar den motorisierten Menschen
vor dem Menschen als Fußgänger , Radfahrer oder Nutzer des
öffentlichen Verkehrs (ÖV). Der § 37 „Stellplätze und Garagen“
stellt mit seiner derzeitigen Verpflichtung, die Gefahren
des motorisierten Verkehrs für Gesundheit, Unversehrtheit
und den Bewegungs- und Spieldrang von Kindern bis in den
Wohnbe-reich der Menschen hinein zu ziehen, einen Verstoß
gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs.
2 GG) dar.
-
zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg
vom 7.11.2008
Die GVP-Fortschreibung hat sich an den aktuellen und zukünftigen
Notwendigkeiten, Fakten und Prognosen zu orientieren. Diese
sind vor allem: Energie- und Ressourcenverknappung, dringendste
Klimaschutzpflichten, Ende des Bevölkerungswachstums.
Auch für die Verkehrsbedürfnisse gelten die Belastungsgrenzen
von Natur/Umwelt und den Menschen.
- zur
Neufassung der Naturschutz-Zuständigkeitsverordnung (NatSchZuVO)
vom 24.04.2008
Der LNV befürwortet, dass die unteren Naturschutzbehörden
künftig für Ausnahmen vom Schutz besonders geschützter Arten
im gesamten Kreisgebiet zuständig sein sollen. Die Zuständigkeit
soll weiterhin beschränkt bleiben auf Gründe der öffentlichen
Sicherheit, der Gesundheit, der Landesverteidigung oder
aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher
Art.
-
zum Energiekonzept der Landesregierung
vom 14.04.2008
Das Energiekonzept der Landesregierung ist völlig ungeeignet,
um die ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen
zu bewältigen. Die Verbände stellen ihren Alternativvorschlag
vor, den der renommierte Energieexperte Dr. Joachim Nitsch
ausgearbeitet hat.
- Energieeinsparverordnung
(EnEV)
vom 03.04.2008
Die EnEV ist ein entscheidendes Instrument des Klimaschutzes.
Sie legt für neue Gebäude, die Jahrzehnte stehen
werden, den Energieverbrauch fest. Der Gebäude-energieverbrauch
stellt einen erheblichen Teil des gesamten Energieverbrauchs
dar. Vor diesem Hintergrund weist der Entwurf der neuen
EnEV-DVO einige (wenige) positive Aspekte auf. Er ist aber
nach wie vor völlig ungeeignet, das Ziel zu erreichen,
dass die Standards der EnEV in der Realität eingehalten
werden.
-
zum Kormoranmanagement am Bodensee
mit Erläuterung
vom 28.03.2008
Durch die geplante Vergrämungs- Aktion in einer kalten Nacht
im April nach ca. 14-tägigem Anbrüten in der Brutkolonie
dürften die Auswirkungen auf andere schutzbedürftige Arten
gering bleiben. Auch die Vorverlegung des Vergrämungsbeginns
auf Mitte August sieht der LNV als vertretbar an. Das Kormoranmanagement
muss durch ein Monitoring begleitet werden. Erfasst werden
müssen die Auswirkungen auf die Kormorankolonie selbst,
sowie auf andere Vogelarten (Störung)
-
zur neuen Kletter-Regelung am Schaufelsen im Donautal
vom 10.03.2008
Der Schutz der nach der Roten Liste Baden-Württemberg gefährdeten
und nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten
ist uns allen sehr wichtig. Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten
Brutvögeln müssen räumlich differenziert und zeitlich flexibel
sein, keine fixe Sperrung, sondern Sperrung einzelner Sektoren
oder Bereiche gemäß dem Brutverlauf. Ein zweiter Zustiegspfad
für den rechten Teil der Hölle ist notwendig,
um eine Akzeptanz bei den Kletterern zu erreichen.
Diese Regelung ist inzwischen veraltet! Die neue
Regelung finden Sie unter
www.projekt-schaufelsen.de
- zur Änderung
des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 4.02.2008
Bei einigen wasserwirtschaftlichen Projekten,
intensiven Fischzuchtanlagen, bei Rodungen von Wald und
Erstaufforstungen sollte die standortbezogene UVP grundsätzlich
vorgeschrieben werden, zumindest eine Vorprüfung.
Die UVP-Pflicht im Straßenbau sollte erweitert werden
auf alle Neubau- und Ausbauvorhaben von Landes-, Kreis-,
Gemeindestraßen.
- zur
Neuordnung des Abfallrechts
vom 14.01.2008
Der LNV hält es für falsch, dass der
Strom, der aus der energetischen Verwertung von Müll
gewonnen wird, in Baden-Württemberg pauschal zu 60
% den erneuerbaren Energien (Biomasse, Deponiegas, Klärgas,
Biogas) zugerechnet wird, wie dies auf S. 44 des Energieberichts
2007 des Wirtschaftsministeriums aus einer kaum lesbaren
Fußnote hervorgeht. Wir meinen, dass ein solches Vorgehen
nicht zulässig ist; es scheint vor allem dem Zweck
zu dienen, das Erreichen der Klimaschutziele statistisch
darzustellen.
-
zum Aktionsplan Auerhuhn
vom 20.11.2007
Der LNV fordert, dass umgehend die Maßnahmen zur
Lebensraumgestaltung sowie die Vermeidung von Gefährdungen
und Störungen umgesetzt bzw. in Angriff genommen werden.
Die Maßnahmenumsetzungen müssen durch Zeitpläne und
Aktionspläne (Proritätenliste) ergänzt werden.
Anstelle von Wildschutzgebieten nach dem Waldgesetz (§
38 Abs 1 LWaldG ) sollten Naturschutzgebiete (§ 43
(6) NatSchG BW ) ausgewiesen werden.
-
Vorrangige Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg
vom 26.10.2007
Der LNV fordert, dass die inhaltlichen Ziele (einschließlich
Zwischenzielen und Zeitrahmen) sollen konkret und wo möglich
quantitativ gefasst werden. Sie sollen durch konkrete Maßnahmen
unterlegt werden, für die Zuständigkeiten, Zeitpläne, Finanzbedarf
und Finanzquellen benannt werden. Für die Umsetzung der
Maßnahmen soll eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden.
Reaktionen auf absehbare Zielverfehlung sollen frühzeitig
festgelegt werden.
-
zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb
vom 25.10.2007
Der LNV begrüßt, dass Gemeinden wie Dettingen/Erms
doch noch zum Biosphärengebiet mit Teilen ihrer Gemeindefläche
beigetreten ist. Wir begrüßen ebenso, dass Gemeinden wie
Lenningen und Owen mit gesamter Gemarkungsfläche beigetreten
sind und bereit sind, die Vogelschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
als Pflegezone einzubringen. Wir vermissen aber die Aufnahme
des Bannwalds Schröcke auf Gemarkung Lenningen in die Kernzone.
- zur
Fortschreibung des Umweltplans
vom 25.09.2007
Die Grundausrichtung des Umweltplans basiert auf
der Überzeugung , dass erfolgreicher Umweltschutz nur im
Einklang mit den gesellschaftlichen Ansprüchen und wirtschaftlichen
Notwendigkeiten verwirklicht werden kann. Diese Aussage
kann nur stehen bleiben, wenn sie durch ihre Umkehrung ergänzt
wird: Gesellschaftliche Ansprüche und wirtschaftliche Interessen
dürfen sich nur innerhalb eines umweltverträglichen Rahmens
entfalten.
- zum Umweltschadensgesetz
vom 05.09.2007
Das Umweltschadensgesetz regelt u.a. die Gefährdungshaftung,
die Informations-pflicht, die Gefahrenabwehr und die Sanierungspflicht
für Umweltschäden nach dem Verursacherprinzip. Dabei sind
als Umweltschäden solche Schäden definiert, die an Gewässern
und Böden durch berufliche Tätigkeit erfolgen. An Tier-
und Pflanzenarten und an natürlichen Lebensräumen sind Schäden
darüber hinaus durch jede andere berufliche Tätigkeit definiert,
sofern Vorsatz oder Fahrlässigkeit unterstellt werden kann.
- zum neuen
Wärmegesetz
vom 14.08.2007
"Das Wärmegesetz war überfällig. Das Land
leistet damit endlich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“
So die beiden Vorsitzenden Dr. Stefan Rösler (NABU Baden-Württemberg)
und Reiner Ehret (LNV) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme
zum Wärmegesetz.
- zur neuen Durchführungsverordnung
des Landesjagdgesetzes
vom 02.08.2007
Es ist für den LNV nicht hinnehmbar, dass mit der
neuen Regelung in der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz
neue Flächen für das Kirren freigegeben werden sollen. Im
Südschwarzwald bedeutet dies etwa, dass von ursprünglich
rund 109.000 ha Fläche mit Kirrverbot nur 52.000 ha verbleiben,
obwohl gerade hier die Auerhuhnpopulation stark zurückgeht.
- zur Verordnung
über den Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz
vom 10.05.2007
Der LNV stimmt der geplanten Neufassung zu, die
den Vorgaben von § 64 NatSchG folgt . Mit Bezug auf die
neu aufgenommen Regelung über die Verschwiegenheitspflicht
(§ 8 der VO) halten wir allerdings einen klärenden Hinweis
für erforderlich, dass hier die Verschwiegenheit gegenüber
der Öffentlichkeit, nicht jedoch in den verbandsinternen
Vorständen gemeint ist.
-
zum Wasserkraftwerk Kembs
vom 15.03.2007
Der LNV begrüßt die Erhöhung der
Mindestabflußmengen beim Wasserkraftwerk Kembs. Leider
bleibt die EDF deutlich hinter den Forderungen der Internationalen
Kommission zum Schutze des Rheines (IKSR) in Höhe von
80 m3/s zurück.
Begrüßt wird die Seitenerosion auf einer Gesamtlänge
von 13 km auf dem französischen Ufer, die Anlage von
Verbindungs-gewässern, die geplante Kieszugabe sowie
die Renaturierung einer Wiese.
- zum Landesplanungsgesetz
vom 13.03.2007
NABU und LNV fordern Verschärfung des Landesplanungsgesetzes
"Netto-Null" beim Flächenverbrauch: Dieses
Ziel hat Ministerpräsident Günther Oettinger in
seiner Regierungserklärung ausgegeben, die Reduktion
des Flächenverbrauchs ist zudem Teil des Koalitionsvertrags.
"Dass sich jetzt die Landesregierung darüber streitet,
ob die Reduktion des Flächenverbrauchs als Leitziel
in das neue Landesplanungsgesetz einfließen soll,
ist ein Skandal".
- zur EU-Richtline
zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
(IVU-Verordnug) vom 09.02.2007
Der LNV bedauert, dass das Land wieder erst verspätet
und nur angesichts drohenden Verhängung von Bußgeldern durch
die EU-Kommission europäisches Recht in Landesrecht umsetzt.
Der LNV fordert die direkte Beteiligung auch bei IVU-Verfahren,
analog zu Wasserrechtsverfahren. Die behördlichen Entscheidungen
sollten im übrigen denjenigen Naturschutzverbänden, die
sich im Verfahren aktiv geäußert haben, anschließend auch
zugesandt werden.
- zur Nachmeldung von
EU-Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg
vom 01.02.2007
So lässt sich das Artensterben nicht stoppen!
Das Haselhuhn ist ausgestorben – neues Opfer der Untätigkeit
des Landes.
Das Land hat seine Hausaufgaben in Sachen EU-Vogelschutzgebiete
nicht gemacht. Zu diesem Urteil kommen die drei Naturschutzverbände
NABU, BUND und LNV in ihrer Stellungnahme
zum Nachmeldeverfahren von Vogelschutzgebieten.
Das Hintergrundpapier
von Thomas Asch „Der Untergang des Haselhuhnes
(Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen“
als PDF-Datei
- zum Naturschutzdienst,
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung
und Ländlichen Raum zum § 68 Natur-Schutzgesetz
vom 18.01.2007
Viele engagierte Naturschützerinnen und Naturschützer,
die bereit und fachlich in der Lage für den Naturschutzdienst
wären, haben sich ihre Kenntnisse autodidaktisch und/oder
durch die Mitarbeit in den Naturschutzverbänden oder
anderen Gruppen erworben. Ein Nachweis dieser Qualifikation
ist schwierig zu handhaben. Dennoch sollte Ihnen eine Arbeit
im Naturschutzdienst möglich sein.
- zur Bestellung
der Naturschutzbeauftragten
vom 18.01.2007
Der LNV erneuert seine Forderung, dass das Vorschlagsrecht
für die Bestellung der Naturschutzbeauftragten auf
die nach § 67 NatSchG anerkannten Verbände ausgedehnt
wird, mindestens jedoch auf den LNV als anerkannten Dachverband
. Durch die Mitwirkung der Naturschutzverbände bei
der Bestellung können sonst nur schwer überprüfbare
Anforderungen an Naturschutzbeauftragte wie z. B. Unabhängigkeit
leichter überprüft werden. Durch die Verwaltungsreform,
die viele Naturschutzbeauftragte in die Landkreisverwaltung
eingegliedert hat und hauptamtlich zu ihren Bediensteten
werden lässt, erhält dieser Aspekt der Unabhängigkeit
eine zusätzliche Bedeutung.
- zum Umweltbericht
im Rahmen der Wirtschaftsförderung nach der EFRE-Verordnung
vom 12.01.2007
Der LNV ist der Ansicht, dass neben den Umweltschutzgütern
auch geprüft werden muss, inwieweit das "Operationelle
Programm" zur Umsetzung der weiteren EU-Richtlinien
beiträgt (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, WRRL, Vorschriften
zur Luftreinhaltung, Lärmminderung usw.). Dies leistet
der Umweltbericht nicht.
Allein das Bekenntnis zum Querschnittsthema Umweltschutz
wird nicht ausreichen, wenn 241 Mio. Euro allein an EU-Fördermitteln
in die Wirtschaftsförderung, nicht aber in Naturschutz
und nur zum kleinen Teil in den Umweltschutz fließen
soll.
- zum Modellprojekt
Rehwildbewirtschaftung nach dem Landesjagdgesetz
vom 12.01.2007
Der LNV stimmt der geplanten Gesetzesänderung zu, die
die rechtliche Grundlage dafür schaffen soll, dass
von der Pflicht abgewichen werden kann, die Bejagung von
Schalenwild nur auf Grund und im Rahmen eines behördlichen
Abschussplans durchzuführen.
- zum Biosphärengebiet
Schwäbische Alb
vom 19.12.2006
Der LNV fordert, dass eindeutig nur das Ziel einer nachhaltige
Entwicklung (im Sinne dauerhaft-umweltgerecht) in der Verordnung
für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb festgeschrieben
wird.
- zur Förderung der
Wirtschaft nach der EU-"EFRE"-Verordnung vom 27.09.06
(Teil 1)
zum Operationellen
Programm vom 07.12.06 (Teil 2)
Der LNV sieht die Notwendigkeit der Sicherstellung, dass
mit der EFRE-Förderung die Situation im Umwelt- und Naturschutzbereich
nicht verschlechtert, sondern insgesamt verbessert wird.
Keinesfalls darf mit öffentlichen Mitteln gefördertes Wirtschaftswachstum
und Beschäftigung zu Lasten von Umweltgütern gehen, auch
nicht im Einzelfall.
Dies bedeutet, dass die Ziele, die die EU mit ihren verschiedenen
Richtlinien im Naturschutz- und Umweltbereich verfolgt,
nach Ansicht des LNV durch die EFRE-Förderung profitieren
müssen. Jede Förderung aus dem EFRE darf also den Zielen
der genannten EU-, Bundes- und Landesvorgaben nicht zuwider
laufen.
- zu Pflege- und
Entwicklungspläne (PEPL) in Natura 2000-Gebieten
Der Landesnatruschutzverband hatte den Vorschlag gemacht,
die Kartierung und das Management für besonders bedrohte
Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensraumtypen (LRT) bevorzugt
zu bearbeiten, da die Wichtigkeit der FFH-Gebiete sich an
ihrer Bedeutung für die Erhaltung der bedrohten Arten
und der Lebensraumtypen ausrichten.
- zum Entwurf einer Richtlinie des Ministeriums Ländlicher
Raum zur
Förderung der Flurneuordnung
und Landentwicklung
- Integrierte Ländliche Entwicklung - (FördR-ILE)
Der LNV begrüßt, dass mit der vorliegenden Richtlinie
drei Förderrichtlinien aus der Flurbereinigung zusammengefasst
werden sollen und die Förderung stärker an einer
integrierten ländlichen Entwicklung ausgerichtet werden
soll.
Zuwendungsfähig dürfen Ausführungskosten eines FNO-Verfahrens
nach Ansicht des LNV grundsätzlich nur dann sein, wenn das
gesamte FNO-Verfahren die Ziele insbesondere der Naturschutzgesetze
(FFH-RL, Vogelschutz-RL, BNatSchG, NatSchG BW), der Wassergesetze
(WRRL, WHG, WG BW) und der Bodenschutzgesetze umsetzt und
nicht verletzt.
- zur Ökokonto-Verordnung
vom 15.08.06
Grundsätzlich haben die Naturschutzverbände bei
der Einführung des Ökokontos immer auf das Problem
hingewiesen, dass Maßnahmen als Kompensationsmaßnahme
anerkannt werden könnten, die sowieso durchzuführen
wären.
- zur ELER-Umsetzung in Baden-Württemberg
Teil 1 vom 15.07.06
Teil 2 vom 1.8.2006
- zum Biosphärengebiet
Schwäbische Alb vom 22.06.06
- zu Mitwirkungsrechten
der Naturschutzverbände bei Flurneuordnungsverfahren
vom 14.06.06
- zur Änderung
der Rabenvogel-Verordnung vom 03.04.06
- zur Ausweisung von
Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg vom 14.02.2006
mit Anlage Fachkonzeption
Der Landesnaturschutzverband kommt zum Schluss, dass das
Land Baden-Württemberg seinen Verpflichtungen aus Artikel
4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in zahlreichen
Punkten nicht nachgekommen ist.
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Stellungnahmen-
archiv:
Stellungnahmen bis 2000 finden Sie hier...
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