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Stellungnahmen-Archiv

des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V.

Enthalten sind nur Stellungnahmen von übergeordneter Bedeutung.



  • zu Einzelbetrieblichen Förderungen in der Landwirtschaft
    Bei einer Förderung von Investitionen wie z. B. Stallneubauten legt der LNV großen Wert darauf, dass deren Umweltauswirkung künftig stärker berücksichtigt wird. Es kann nach Auffassung des LNV nicht sein, dass öffentlich geförderte Stallneubauten zu einer weiteren Intensivierung der Landwirtschaft und damit verbunden zu einem Rückgang von artenreichem Grünland führen.
    vom 2.8.2011

  • zu Erdwärmesonden
    Die Nutzung der oberflächennahen Geothermie durch Erdwärmsonden kann in dem Umfang und dort angewandt, unterstützt und gefördert werden, soweit das Grundwasser, die örtlichen natürlichen Grundwasserverhältnisse und weitere Gegebenheiten des Untergrundes nicht erheblich gefährdet, unkalkulierbar verändert oder dauerhaft geschädigt werden. Hinzu kommt die Vermeidung materieller Schäden durch fehlerhafte Erdwärmesonden-Bohrungen oder -Ausbaumaßnahmen sowie durch zunächst unbekannte, nicht berücksichtigte oder nicht beherrschte Risiken.
    vom 30.5.2011

  • zur Dachsjagd
    Die Zunahme des Dachses und die Tatsache, dass er nicht mehr gefährdet ist, können allein keinen Grund sein, ihn zur umfassenderen Bejagung freizugeben. Zu Höhe und Häufigkeit landwirtschaftlicher Schäden wurden dem LNV leider keine Daten vorgelegt, so dass die Notwendigkeit einer Jagdzeitverlängerung für uns nicht nachvollziehbar ist. Die Nutzung von Dachsprodukten ist nach unseren Informationen nicht so verbreitet, dass sie ein berechtigtes Interesse an einer stärkeren Bejagung rechtfertigen könnte.
    vom 21.4.2011

  • zum Klimaschutzkonzept
    Der Landesnaturschutzverband begrüßt das neue Klimakonzept des Landes. Es stellt eine Konkretisierung des bisherigen Konzeptes dar und hat – zumindest langfristig – ambitionierte Ziele. Die Breite und Vielfalt der geplanten Maßnahmen halten wir für angemessen, aber auch nötig. Wir finden es gut, dass in allen Klimaschutzbereichen ein stringenter Ansatz von der Definition der Ziele über die Ermittlung der Potenziale, die Auswahl der nötigen Maßnamen und die Definition der Akteure bis hin zum Monitoring der Ergebnisse durchgehalten wird.
    vom 19.1.2011

  • zur Kompensationsverzeichnis-Verordnung
    Der Landesnaturschutzverband begrüßt die Einrichtung eines derartigen Verzeichnisses, da dadurch verhindert werden könnte, dass Flächen bereits ein oder mehrere Male als Ausgleichsflächen für frühere Eingriffe festgelegt wurden. Es sollte aber ein Passus aufgenommen werden, der besagt, dass bei Feststellung von Doppelbelegung einer Maßnahme der zweite verursachende Eingriff als nicht ausgeglichen gilt und innerhalb von zwei Jahren durch neue zusätzliche Maßnahmen zu kompensieren ist.
    vom 17.1.2011


  • zur Flurneuordnung
    Der LNV lehnt eine Förderung der Flurbereinigung und Landent-wicklung auf Basis der vorgelegten Verwaltungsvorschrift ab, weil noch immer keine Nachweispflicht eingeführt wird, dass ein Flurbereinigungsverfahren in der Summe deutlich mehr positive Beiträge zu Gemeinwohlbelangen (Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege) liefert als negative. Es fehlt die Pflicht zur strategischen Umweltprüfung nach der der EU-Umweltrichtlinie. Auch wird· noch immer keine Auflage erteilt, gesetzlich verpflichtende Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen im Flurbereinigungsplan deutlich als solche zu kennzeichnen.
    vom 17.1.2011

  • zum Fischereigesetz
    Im neuen Fischereigesetz sollten nicht nur die Fischerei-Rechte, sondern auch die Pflichten aufgenommen werden:
    Wir schlagen daher vor, folgenden Satz einzubauen: „Pflicht des Fischereiberechtigten ist es, sich über Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, flächenhafte Naturdenkmale und §32-Biotope im Gel-tungsbereich des Fischereirechts bei den Naturschutzbehörden zu erkundigen und deren Schutzzwecke und Bestimmungen einzuhalten.“
    vom 6.12.2010

  • zum Generalverkehrsplan
    Kurzfassung
    Langfassung

    Dieser Entwurf ist völlig ungenügend , um die Verkehrsprobleme des Landes im Kontext von Klimawandel, der Notwendigkeit zur Energieeinsparung, Lärmreduktion, Luftreinhaltung, Schutz der biologischen Vielfalt, volkswirtschaftlichen Kosten für Erhalt
    und Unterhalt der Verkehrswege und unter Beachtung der demografischen Entwicklung zu lösen. Zu dieser Einschätzung ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Entwurf schon selbst gelangt.
    vom 30.9.2010

  • zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
    Das „Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ (LGVFG) ist nicht nur mit seinen sage und schreibe 41 Buchstaben ein Wortmonstrum. Auch der Förderansatz ist falsch! Um diese Fördergelder zu erhalten, müssen die Gemeinden sehr oft weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus Straßen überdimensioniert ausbauen.
    vom 5.8.2010

  • zur Kormoranverordnung
    Die derzeitige Situation ist durch eine landesweit sehr uneinheitliche Vergrämungspraxis und einen hohen Aufwand für Einzelverfügungen gekennzeichnet. Der LNV hat deshalb eine landeseinheitliche Festsetzung der Vergrämungsgebiete vorgeschlagen. Der Entwurf zur neuen Kormoranverordnung geht in diese Richtung. Er sieht Vergrämungsgebiete an allen Gewässern vor, die nicht unter ein bestimmtes Schutzregime fallen und nicht im besiedelten Bereich liegen. Insgesamt wäre danach eine Vergrämung pauschal möglich auf 51 % der Fließgewässerlänge.
    vom 14.4.2010

  • zur Mitwirkung bei Flurneuordnungsverfahren
    Der LNV fordert mehr Informationen zu Verfahrensbeginn
    Nicht nur dem LNV soll das Recht der Anhörung bei Betroffenheit von Biosphärengebieten, Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Waldschutzgebieten usw. zustehen, sondern allen neun in Baden-Württemberg anerkannten Naturschutzverbänden. Gleich zu Beginn eines Verfahrens sollte der Informationsgehalt der Unterlagen deutlich erhöht werden,·z.B. durch Auflistung von im FNO-Gebiet liegenden Natura 2000-Managementplan, Gewässerentwicklungspläne, Biotopvernetzungskonzeptionen.
    vom 24.3.2010

  • zur Wasserentnahme-Verordnung
    Der LNV kritisiert die Änderung der Vorschriften über das Wasserentnahmeentgelt.
    Aus Gründen der Lenkung hin zu sparsamem Umgang mit Wasser lehnt der LNV die Freistellung der landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Beregnung vom Wasserentnahmeentgled ab. Insbesondere kleine Oberflächengewässer, aber auch Grundwasser, werden in heißen Sommern durch Bewässerungen trocken gelegt, weil dann besonders viele Personen von ihrem Recht auf unentgeldliche Wasserentnahme Gebrauch machen.
    vom 10.3.2010

  • zur Fischerei-Verordnung
    Der LNV begrüßt die Einführung eines Genehmigungs-vorbehalts für ganzjährig geschonte Fischarten und die Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von den Gemeinden auf die Fischereibehörden. Der LNV hält jedoch über die geplanten Änderungen hinaus weitere für notwendig: Rote-Liste Fischarten brauchen eine ganzjährige Schonzeit. Z. B. ist der Huchen in der baden-württembergischen Donau unseres Wissens nach praktisch ausgestorben, dennoch darf er von Juni bis Januar dort geangelt werden! .
    vom 17.12.2009

  • zur Erneuerbare-Wärme-Verordnung
    Verbesserte Wärmedämmung ist dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien hinsichtlich der Wirkungen auf den Klimaschutz gleichwertig. Insofern ist diese Er-satzweise Erfüllung der Verpflichtung zu begrüßen und wird vom LNV unterstützt.
    Der LNV ist aber nach wie vor der Meinung, dass auch hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen die Originalverpflichtung und die Ersatzoption mindestens gleichge-stellt sein. Tendenziell sollte die Ersatzoption geringfügig aufwendiger sein, um ein generelles Ausweichen in die Wärmedämmoption zu vermeiden, weil damit das ur-sprüngliche Ziel des Gesetzes, nämlich den Einsatz erneuerbarer Energien im Wär-mebereich zu stimulieren, verfehlt würde.
    vom 23.11.2009

  • zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung
    vom 30.11.2009
    Die Vermeidung von Bodenabtrag gehört zur guten fachlichen Praxis der landwirt-schaftlichen Bodenbearbeitung und unterliegt damit den Cross-Compliance-Kontrollen. Nach EU-Vorgaben muss der bisherige pauschale Erosionsschutz - Ver-zicht auf Pflügen von 40 % der Ackerfläche zwischen Ernte und 15. Februar - ersetzt werden durch Kriterien der Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Ackerflächen wie Bodenart und Hangneigung.

  • zur Dienstleistungs-Verordnung
    vom 16.11.2009
    Der Natur- und Umweltschutz ist insofern von der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Landesgesetz betroffen, als im Naturschutzgesetz die notwendige Genehmigung für das Gewerbliche Sammeln wild lebender Tiere und Pflanzen auf einen sog. „Einheitlichen Ansprechpartner“ übertragen werden kann.
  • zur Vogelschutzgebiets-Sammel-Verordnung
    vom 2.10.2009
    Die Verordnung dient nicht dem Schutz der genannten Vogelarten und ihrer Lebensräume, sondern lediglich der Erleichterung von Eingriffen in diese.
    Alleiniges Anliegen der Sammelverordnung ist es, die Forderung der EU-Vogelschutz-Richtlinie nach förmlicher Schutzgebietsausweisung zu erfüllen, um vom strengen Verschlechterungsverbot der Vogelschutz-Richtlinie in das mildere Schutzregime der FFH-Richtlinie wechseln zu können.

  • zum Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in Baden-Württemberg (BWRohrlG0)
    vom 17.9.2009
    Bei dem Gesetz geht es lediglich darum, die Enteignung für die Gasleitung zu ermöglichen, für deren Errichtung und Betrieb bereits Planfeststellungsbeschlüsse erlassen wurden. Offenbar soll das Gesetz die vom Bundesverfassungsgericht aus Art 14 Abs. 3 S 2 GG abgeleiteten Enteignungs-Voraussetzungen zugunsten privatrechtlich organisierter Unternehmen schaffen.
  • zum Landes-Geodatenzugangsgesetz
    vom 2.09.2009
    Der LNV begrüßt die geplante rechtliche Regelung die Nutzung von Geodaten durch Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. Ins-besondere befürworten wir, dass damit auch die Interoperabilität und Kombinierbar-keit von Geodaten geregelt werden soll. Hier gibt es seit Jahrzehnten allein schon innerhalb der Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums Ländlicher Raum erhebliches Verbesserungspotential.

  • zum Wegekonzept im Biospährengebiet Schwäbische Alb
    vom 5.08.2009
    Die Naturschutzverbände sehen das Wegkonzept in den Kernzonen insbesondere wegen des damit verbundenen „Edge-Effekts“ sehr kritisch. (Störungen an den Rändern des Weges). Wir halten es aus diesen Gründen für erforderlich, die Zahl der Wege zu reduzieren. Wir berücksichtigen aber auch, dass in Einzelfällen „althergebrachte Wegeverbindungen“ im Interesse der weiteren Akzeptanz des Biosphärengebiets und seiner Kernzonenregelung durch die Bevölkerung offen bleiben.
  • zur Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
    zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Gewässer Baden-Württembergs.
    vom 22.06.2009
    Die Pläne wurden sorgfältig erstellt. Die Datenerhebung, die Darstellung und die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung der Pläne als vorbildlich. Hier haben die
    Wasserbehörden trotz Verwaltungsreformen und teilweise angespannter personeller Verhältnisse eine große Leistung vollbracht.
  • zur Streuobstwiesen-Konzeption des Ministeriums Ländlicher Raum
    Maßnahmen, Handlungsfelder, Förderung
    vom 02.03.2009
    Die Konzeption des Ministeriums Ländlicher Raum zu "Streuobstwiesen" ist von der Intention her grundsätzlich zu begrüßen. Neben dem allgemeinen Flächenverbrauch ist auch die staatliche Rodungsprämie ein Grund für das Verschwinden der wertvollen Streuobstbestände. Naturschutzverbände und sog. "Aufpreisinitiativen" engagieren sich seit vielen Jahren für den Erhalt der Streuobstwiesen, werden aber in der Broschüre des Ministeriums nicht genannt !
  • zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
    (Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch)
    vom 24.02.2009
    Eine erleichterte Zulassung der Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich lehnt der LNV ab, d.h. eine Umnutzung sollte auf die im BauGB festgelegte Frist binnen sieben Jahren nach Aufgabe der bisherigen Nutzung beschränkt bleiben. Die vorgesehene dauerhafte Änderung der bisherigen Ausnahmeregelungen lehnen wir ab. Für die Erhaltung einer lebendigen Dorfgemeinschaft muss die Entwicklung der Gemeinden auf den Innenbereich konzentriert werden.
  • zum Zukunftsinvestionsprogramm "Modernisierung Ländlicher Wege"
    vom 24.02.2009
    Der LNV lehnt die Förderung von Neubau und Ausbau ländlicher Wege ab, weil sie gleich mehreren internationalen und Landeszielen zuwider läuft und damit nicht den Nachhaltigkeitskriterien entspricht. Es werden zusätzliche Lebensräume zerschnitten zum Schaden von Tieren und Pflanzen Das Programm steht damit im Widerspruch zur Internationalen Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt und zum Aktionsplan Biodiversität
  • zur Abfall-Autarkie-Verordnung
    vom 11.02.2009
    Der Landesnaturschutzverband spricht sich für die Beibehaltung der Beseitigungsautarkie im Abfallrecht aus. Regionale Wirtschaftskreisläufe mit ortsnaher Entsorgung sind effektiver Klima- und Ressourcenschutz. Langfristige Planungs- und Entsorgungssicherheit und vorrangiger Auslastung der Abfallbeseitigungskapazitäten im Land muss Vorrang haben. Der LNV spricht sich damit eindeutig gegen Mülltourismus aus. Der Druck auf die für die Entsorgung Verantwortlichen muss aufrecht erhalten werden, selbst für Entsorgungsanlagen mit ausreichenden Kapazitäten hier im Land zu sorgen.

  • zur Öko-Konto-Verordnung
    vom 10.02.2009
    Das Ökokonto bietet in Baden-Württemberg erstmals landesweit die Chance, im Vorfeld von Eingriffen in Natur und Landschaft Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts umzusetzen, die nachprüfbar einen Mehrwert für die Schutzgüter Lebensräume, Boden und Gewässer erbringen. Wir sehen allerdings auch Gefahren beim Ökokonto. Es könnte jedoch die bereits jetzt mächtige Tendenz verstärken, dass sich die öffentliche Hand aus der Finanzierung des Naturschutzes zurückzieht und Naturschutz nur noch als Kompensation stattfindet.

  • zur Landesbauordnung
    vom 12.12.2008
    Der LNV hält eine grundsätzliche Änderung des § 37 „Stellplätze und Ga-ragen“ für unabdingbar. Der § 37 privilegiert in seinem derzeitigen Wortlaut klar den motorisierten Menschen vor dem Menschen als Fußgänger , Radfahrer oder Nutzer des öffentlichen Verkehrs (ÖV). Der § 37 „Stellplätze und Garagen“ stellt mit seiner derzeitigen Verpflichtung, die Gefahren des motorisierten Verkehrs für Gesundheit, Unversehrtheit und den Bewegungs- und Spieldrang von Kindern bis in den Wohnbe-reich der Menschen hinein zu ziehen, einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs. 2 GG) dar.

  • zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg
    vom 7.11.2008
    Die GVP-Fortschreibung hat sich an den aktuellen und zukünftigen Notwendigkeiten, Fakten und Prognosen zu orientieren. Diese sind vor allem: Energie- und Ressourcenverknappung, dringendste Klimaschutzpflichten, Ende des Bevölkerungswachstums. Auch für die Verkehrsbedürfnisse gelten die Belastungsgrenzen von Natur/Umwelt und den Menschen.

  • zur Neufassung der Naturschutz-Zuständigkeitsverordnung (NatSchZuVO)
    vom 24.04.2008
    Der LNV befürwortet, dass die unteren Naturschutzbehörden künftig für Ausnahmen vom Schutz besonders geschützter Arten im gesamten Kreisgebiet zuständig sein sollen. Die Zuständigkeit soll weiterhin beschränkt bleiben auf Gründe der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheit, der Landesverteidigung oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art.

  • zum Energiekonzept der Landesregierung
    vom 14.04.2008
    Das Energiekonzept der Landesregierung ist völlig ungeeignet, um die ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen. Die Verbände stellen ihren Alternativvorschlag vor, den der renommierte Energieexperte Dr. Joachim Nitsch ausgearbeitet hat.

  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
    vom 03.04.2008
    Die EnEV ist ein entscheidendes Instrument des Klimaschutzes. Sie legt für neue Gebäude, die Jahrzehnte stehen werden, den Energieverbrauch fest. Der Gebäude-energieverbrauch stellt einen erheblichen Teil des gesamten Energieverbrauchs dar. Vor diesem Hintergrund weist der Entwurf der neuen EnEV-DVO einige (wenige) positive Aspekte auf. Er ist aber nach wie vor völlig ungeeignet, das Ziel zu erreichen, dass die Standards der EnEV in der Realität eingehalten werden.

  • zum Kormoranmanagement am Bodensee
    mit Erläuterung
    vom 28.03.2008
    Durch die geplante Vergrämungs- Aktion in einer kalten Nacht im April nach ca. 14-tägigem Anbrüten in der Brutkolonie dürften die Auswirkungen auf andere schutzbedürftige Arten gering bleiben. Auch die Vorverlegung des Vergrämungsbeginns auf Mitte August sieht der LNV als vertretbar an. Das Kormoranmanagement muss durch ein Monitoring begleitet werden. Erfasst werden müssen die Auswirkungen auf die Kormorankolonie selbst, sowie auf andere Vogelarten (Störung)

  • zur neuen Kletter-Regelung am Schaufelsen im Donautal
    vom 10.03.2008
    Der Schutz der nach der Roten Liste Baden-Württemberg gefährdeten und nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten ist uns allen sehr wichtig. Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Brutvögeln müssen räumlich differenziert und zeitlich flexibel sein, keine fixe Sperrung, sondern Sperrung einzelner Sektoren oder Bereiche gemäß dem Brutverlauf. Ein zweiter Zustiegspfad für den rechten Teil der Hölle ist notwendig, um eine Akzeptanz bei den Kletterern zu erreichen.
    Diese Regelung ist inzwischen veraltet! Die neue Regelung finden Sie unter
    www.projekt-schaufelsen.de

  • zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
    vom 4.02.2008
    Bei einigen wasserwirtschaftlichen Projekten, intensiven Fischzuchtanlagen, bei Rodungen von Wald und Erstaufforstungen sollte die standortbezogene UVP grundsätzlich vorgeschrieben werden, zumindest eine Vorprüfung.
    Die UVP-Pflicht im Straßenbau sollte erweitert werden auf alle Neubau- und Ausbauvorhaben von Landes-, Kreis-, Gemeindestraßen.

  • zur Neuordnung des Abfallrechts
    vom 14.01.2008
    Der LNV hält es für falsch, dass der Strom, der aus der energetischen Verwertung von Müll gewonnen wird, in Baden-Württemberg pauschal zu 60 % den erneuerbaren Energien (Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas) zugerechnet wird, wie dies auf S. 44 des Energieberichts 2007 des Wirtschaftsministeriums aus einer kaum lesbaren Fußnote hervorgeht. Wir meinen, dass ein solches Vorgehen nicht zulässig ist; es scheint vor allem dem Zweck zu dienen, das Erreichen der Klimaschutziele statistisch darzustellen.

  • zum Aktionsplan Auerhuhn
    vom 20.11.2007
    Der LNV fordert, dass umgehend die Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung sowie die Vermeidung von Gefährdungen und Störungen umgesetzt bzw. in Angriff genommen werden. Die Maßnahmenumsetzungen müssen durch Zeitpläne und Aktionspläne (Proritätenliste) ergänzt werden. Anstelle von Wildschutzgebieten nach dem Waldgesetz (§ 38 Abs 1 LWaldG ) sollten Naturschutzgebiete (§ 43 (6) NatSchG BW ) ausgewiesen werden.

  • Vorrangige Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg
    vom 26.10.2007
    Der LNV fordert, dass die inhaltlichen Ziele (einschließlich Zwischenzielen und Zeitrahmen) sollen konkret und wo möglich quantitativ gefasst werden. Sie sollen durch konkrete Maßnahmen unterlegt werden, für die Zuständigkeiten, Zeitpläne, Finanzbedarf und Finanzquellen benannt werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen soll eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden. Reaktionen auf absehbare Zielverfehlung sollen frühzeitig festgelegt werden.

  • zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb
    vom 25.10.2007
    Der LNV begrüßt, dass Gemeinden wie Dettingen/Erms doch noch zum Biosphärengebiet mit Teilen ihrer Gemeindefläche beigetreten ist. Wir begrüßen ebenso, dass Gemeinden wie Lenningen und Owen mit gesamter Gemarkungsfläche beigetreten sind und bereit sind, die Vogelschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete als Pflegezone einzubringen. Wir vermissen aber die Aufnahme des Bannwalds Schröcke auf Gemarkung Lenningen in die Kernzone.

  • zur Fortschreibung des Umweltplans
    vom 25.09.2007
    Die Grundausrichtung des Umweltplans basiert auf der Überzeugung , dass erfolgreicher Umweltschutz nur im Einklang mit den gesellschaftlichen Ansprüchen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten verwirklicht werden kann. Diese Aussage kann nur stehen bleiben, wenn sie durch ihre Umkehrung ergänzt wird: Gesellschaftliche Ansprüche und wirtschaftliche Interessen dürfen sich nur innerhalb eines umweltverträglichen Rahmens entfalten.

  • zum Umweltschadensgesetz
    vom 05.09.2007
    Das Umweltschadensgesetz regelt u.a. die Gefährdungshaftung, die Informations-pflicht, die Gefahrenabwehr und die Sanierungspflicht für Umweltschäden nach dem Verursacherprinzip. Dabei sind als Umweltschäden solche Schäden definiert, die an Gewässern und Böden durch berufliche Tätigkeit erfolgen. An Tier- und Pflanzenarten und an natürlichen Lebensräumen sind Schäden darüber hinaus durch jede andere berufliche Tätigkeit definiert, sofern Vorsatz oder Fahrlässigkeit unterstellt werden kann.

  • zum neuen Wärmegesetz
    vom 14.08.2007
    "Das Wärmegesetz war überfällig. Das Land leistet damit endlich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“ So die beiden Vorsitzenden Dr. Stefan Rösler (NABU Baden-Württemberg) und Reiner Ehret (LNV) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Wärmegesetz.

  • zur neuen Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetzes
    vom 02.08.2007
    Es ist für den LNV nicht hinnehmbar, dass mit der neuen Regelung in der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz neue Flächen für das Kirren freigegeben werden sollen. Im Südschwarzwald bedeutet dies etwa, dass von ursprünglich rund 109.000 ha Fläche mit Kirrverbot nur 52.000 ha verbleiben, obwohl gerade hier die Auerhuhnpopulation stark zurückgeht.

  • zur Verordnung über den Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz
    vom 10.05.2007
    Der LNV stimmt der geplanten Neufassung zu, die den Vorgaben von § 64 NatSchG folgt . Mit Bezug auf die neu aufgenommen Regelung über die Verschwiegenheitspflicht (§ 8 der VO) halten wir allerdings einen klärenden Hinweis für erforderlich, dass hier die Verschwiegenheit gegenüber der Öffentlichkeit, nicht jedoch in den verbandsinternen Vorständen gemeint ist.

  • zum Wasserkraftwerk Kembs
    vom 15.03.2007
    Der LNV begrüßt die Erhöhung der Mindestabflußmengen beim Wasserkraftwerk Kembs. Leider bleibt die EDF deutlich hinter den Forderungen der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheines (IKSR) in Höhe von 80 m3/s zurück.
    Begrüßt wird die Seitenerosion auf einer Gesamtlänge von 13 km auf dem französischen Ufer, die Anlage von Verbindungs-gewässern, die geplante Kieszugabe sowie die Renaturierung einer Wiese.

  • zum Landesplanungsgesetz
    vom 13.03.2007
    NABU und LNV fordern Verschärfung des Landesplanungsgesetzes
    "Netto-Null" beim Flächenverbrauch: Dieses Ziel hat Ministerpräsident Günther Oettinger in seiner Regierungserklärung ausgegeben, die Reduktion des Flächenverbrauchs ist zudem Teil des Koalitionsvertrags. "Dass sich jetzt die Landesregierung darüber streitet, ob die Reduktion des Flächenverbrauchs als Leitziel in das neue Landesplanungsgesetz einfließen soll, ist ein Skandal".

  • zur EU-Richtline zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
    (IVU-Verordnug) vom 09.02.2007
    Der LNV bedauert, dass das Land wieder erst verspätet und nur angesichts drohenden Verhängung von Bußgeldern durch die EU-Kommission europäisches Recht in Landesrecht umsetzt. Der LNV fordert die direkte Beteiligung auch bei IVU-Verfahren, analog zu Wasserrechtsverfahren. Die behördlichen Entscheidungen sollten im übrigen denjenigen Naturschutzverbänden, die sich im Verfahren aktiv geäußert haben, anschließend auch zugesandt werden.
  • zur Nachmeldung von EU-Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg
    vom 01.02.2007
    So lässt sich das Artensterben nicht stoppen!
    Das Haselhuhn ist ausgestorben – neues Opfer der Untätigkeit des Landes.
    Das Land hat seine Hausaufgaben in Sachen EU-Vogelschutzgebiete nicht gemacht. Zu diesem Urteil kommen die drei Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV in ihrer Stellungnahme zum Nachmeldeverfahren von Vogelschutzgebieten.
    Das Hintergrundpapier von Thomas Asch „Der Untergang des Haselhuhnes (Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen“ als PDF-Datei
  • zum Naturschutzdienst, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum § 68 Natur-Schutzgesetz vom 18.01.2007
    Viele engagierte Naturschützerinnen und Naturschützer, die bereit und fachlich in der Lage für den Naturschutzdienst wären, haben sich ihre Kenntnisse autodidaktisch und/oder durch die Mitarbeit in den Naturschutzverbänden oder anderen Gruppen erworben. Ein Nachweis dieser Qualifikation ist schwierig zu handhaben. Dennoch sollte Ihnen eine Arbeit im Naturschutzdienst möglich sein.

  • zur Bestellung der Naturschutzbeauftragten
    vom 18.01.2007
    Der LNV erneuert seine Forderung, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Naturschutzbeauftragten auf die nach § 67 NatSchG anerkannten Verbände ausgedehnt wird, mindestens jedoch auf den LNV als anerkannten Dachverband . Durch die Mitwirkung der Naturschutzverbände bei der Bestellung können sonst nur schwer überprüfbare Anforderungen an Naturschutzbeauftragte wie z. B. Unabhängigkeit leichter überprüft werden. Durch die Verwaltungsreform, die viele Naturschutzbeauftragte in die Landkreisverwaltung eingegliedert hat und hauptamtlich zu ihren Bediensteten werden lässt, erhält dieser Aspekt der Unabhängigkeit eine zusätzliche Bedeutung.

  • zum Umweltbericht im Rahmen der Wirtschaftsförderung nach der EFRE-Verordnung vom 12.01.2007
    Der LNV ist der Ansicht, dass neben den Umweltschutzgütern auch geprüft werden muss, inwieweit das "Operationelle Programm" zur Umsetzung der weiteren EU-Richtlinien beiträgt (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, WRRL, Vorschriften zur Luftreinhaltung, Lärmminderung usw.). Dies leistet der Umweltbericht nicht.
    Allein das Bekenntnis zum Querschnittsthema Umweltschutz wird nicht ausreichen, wenn 241 Mio. Euro allein an EU-Fördermitteln in die Wirtschaftsförderung, nicht aber in Naturschutz und nur zum kleinen Teil in den Umweltschutz fließen soll.

  • zum Modellprojekt Rehwildbewirtschaftung nach dem Landesjagdgesetz
    vom 12.01.2007
    Der LNV stimmt der geplanten Gesetzesänderung zu, die die rechtliche Grundlage dafür schaffen soll, dass von der Pflicht abgewichen werden kann, die Bejagung von Schalenwild nur auf Grund und im Rahmen eines behördlichen Abschussplans durchzuführen.

  • zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb
    vom 19.12.2006
    Der LNV fordert, dass eindeutig nur das Ziel einer nachhaltige Entwicklung (im Sinne dauerhaft-umweltgerecht) in der Verordnung für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb festgeschrieben wird.

  • zur Förderung der Wirtschaft nach der EU-"EFRE"-Verordnung vom 27.09.06 (Teil 1)
    zum Operationellen Programm vom 07.12.06 (Teil 2)
    Der LNV sieht die Notwendigkeit der Sicherstellung, dass mit der EFRE-Förderung die Situation im Umwelt- und Naturschutzbereich nicht verschlechtert, sondern insgesamt verbessert wird. Keinesfalls darf mit öffentlichen Mitteln gefördertes Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu Lasten von Umweltgütern gehen, auch nicht im Einzelfall.
    Dies bedeutet, dass die Ziele, die die EU mit ihren verschiedenen Richtlinien im Naturschutz- und Umweltbereich verfolgt, nach Ansicht des LNV durch die EFRE-Förderung profitieren müssen. Jede Förderung aus dem EFRE darf also den Zielen der genannten EU-, Bundes- und Landesvorgaben nicht zuwider laufen.

  • zu Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL) in Natura 2000-Gebieten
    Der Landesnatruschutzverband hatte den Vorschlag gemacht, die Kartierung und das Management für besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensraumtypen (LRT) bevorzugt zu bearbeiten, da die Wichtigkeit der FFH-Gebiete sich an ihrer Bedeutung für die Erhaltung der bedrohten Arten und der Lebensraumtypen ausrichten.
  • zum Entwurf einer Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur
    Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung
    - Integrierte Ländliche Entwicklung - (FördR-ILE)
    Der LNV begrüßt, dass mit der vorliegenden Richtlinie drei Förderrichtlinien aus der Flurbereinigung zusammengefasst werden sollen und die Förderung stärker an einer integrierten ländlichen Entwicklung ausgerichtet werden soll.
    Zuwendungsfähig dürfen Ausführungskosten eines FNO-Verfahrens nach Ansicht des LNV grundsätzlich nur dann sein, wenn das gesamte FNO-Verfahren die Ziele insbesondere der Naturschutzgesetze (FFH-RL, Vogelschutz-RL, BNatSchG, NatSchG BW), der Wassergesetze (WRRL, WHG, WG BW) und der Bodenschutzgesetze umsetzt und nicht verletzt.



  • zur Ökokonto-Verordnung vom 15.08.06
    Grundsätzlich haben die Naturschutzverbände bei der Einführung des Ökokontos immer auf das Problem hingewiesen, dass Maßnahmen als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden könnten, die sowieso durchzuführen wären.

  • zur ELER-Umsetzung in Baden-Württemberg Teil 1 vom 15.07.06
    Teil 2 vom 1.8.2006

  • zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb vom 22.06.06

  • zu Mitwirkungsrechten der Naturschutzverbände bei Flurneuordnungsverfahren vom 14.06.06

  • zur Änderung der Rabenvogel-Verordnung vom 03.04.06

  • zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg vom 14.02.2006 mit Anlage Fachkonzeption
    Der Landesnaturschutzverband kommt zum Schluss, dass das Land Baden-Württemberg seinen Verpflichtungen aus Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in zahlreichen Punkten nicht nachgekommen ist.














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