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des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg 
                    e.V. 
 Enthalten sind nur Stellungnahmen von übergeordneter 
                    Bedeutung.
 
 
 
 
 
                     zu 
                      Einzelbetrieblichen Förderungen in der LandwirtschaftBei einer Förderung von Investitionen wie z. B. Stallneubauten 
                      legt der LNV großen Wert darauf, dass deren Umweltauswirkung 
                      künftig stärker berücksichtigt wird. Es kann nach Auffassung 
                      des LNV nicht sein, dass öffentlich geförderte Stallneubauten 
                      zu einer weiteren Intensivierung der Landwirtschaft und 
                      damit verbunden zu einem Rückgang von artenreichem Grünland 
                      führen.
 vom 2.8.2011
 
 
 zu 
                      ErdwärmesondenDie 
                      Nutzung der oberflächennahen Geothermie durch Erdwärmsonden 
                      kann in dem Umfang und dort angewandt, unterstützt und gefördert 
                      werden, soweit das Grundwasser, die örtlichen natürlichen 
                      Grundwasserverhältnisse und weitere Gegebenheiten des Untergrundes 
                      nicht erheblich gefährdet, unkalkulierbar verändert oder 
                      dauerhaft geschädigt werden. Hinzu kommt die Vermeidung 
                      materieller Schäden durch fehlerhafte Erdwärmesonden-Bohrungen 
                      oder -Ausbaumaßnahmen sowie durch zunächst unbekannte, nicht 
                      berücksichtigte oder nicht beherrschte Risiken.
 vom 30.5.2011
 
 
 zur 
                      DachsjagdDie Zunahme des 
                      Dachses und die Tatsache, dass er nicht mehr gefährdet ist, 
                      können allein keinen Grund sein, ihn zur umfassenderen Bejagung 
                      freizugeben. Zu Höhe und Häufigkeit landwirtschaftlicher 
                      Schäden wurden dem LNV leider keine Daten vorgelegt, so 
                      dass die Notwendigkeit einer Jagdzeitverlängerung für uns 
                      nicht nachvollziehbar ist. Die Nutzung von Dachsprodukten 
                      ist nach unseren Informationen nicht so verbreitet, dass 
                      sie ein berechtigtes Interesse an einer stärkeren Bejagung 
                      rechtfertigen könnte.
 vom 21.4.2011
 
 
 zum 
                      KlimaschutzkonzeptDer Landesnaturschutzverband begrüßt das neue Klimakonzept 
                      des Landes. Es stellt eine Konkretisierung des bisherigen 
                      Konzeptes dar und hat – zumindest langfristig – ambitionierte 
                      Ziele. Die Breite und Vielfalt der geplanten Maßnahmen halten 
                      wir für angemessen, aber auch nötig. Wir finden es gut, 
                      dass in allen Klimaschutzbereichen ein stringenter Ansatz 
                      von der Definition der Ziele über die Ermittlung der Potenziale, 
                      die Auswahl der nötigen Maßnamen und die Definition der 
                      Akteure bis hin zum Monitoring der Ergebnisse durchgehalten 
                      wird.
 vom 19.1.2011
 
 
 zur 
                      Kompensationsverzeichnis-VerordnungDer Landesnaturschutzverband begrüßt die Einrichtung 
                      eines derartigen Verzeichnisses, da dadurch verhindert werden 
                      könnte, dass Flächen bereits ein oder mehrere 
                      Male als Ausgleichsflächen für frühere Eingriffe festgelegt 
                      wurden. Es sollte aber ein Passus aufgenommen werden, der 
                      besagt, dass bei Feststellung von Doppelbelegung einer Maßnahme 
                      der zweite verursachende Eingriff als nicht ausgeglichen 
                      gilt und innerhalb von zwei Jahren durch neue zusätzliche 
                      Maßnahmen zu kompensieren ist.
 vom 17.1.2011
 
 
  zur 
                      FlurneuordnungDer LNV lehnt eine Förderung der Flurbereinigung und Landent-wicklung 
                      auf Basis der vorgelegten Verwaltungsvorschrift ab, weil 
                      noch immer keine Nachweispflicht eingeführt wird, dass 
                      ein Flurbereinigungsverfahren in der Summe deutlich mehr 
                      positive Beiträge zu Gemeinwohlbelangen (Naturschutz, 
                      Umweltschutz, Landschaftspflege) liefert als negative. Es 
                      fehlt die Pflicht zur strategischen Umweltprüfung nach 
                      der der EU-Umweltrichtlinie. Auch wird· noch immer 
                      keine Auflage erteilt, gesetzlich verpflichtende Ausgleichs-/ 
                      Ersatzmaßnahmen im Flurbereinigungsplan deutlich als 
                      solche zu kennzeichnen.
 vom 17.1.2011
 
 
 zum 
                      FischereigesetzIm neuen Fischereigesetz sollten nicht nur die Fischerei-Rechte, 
                      sondern auch die Pflichten aufgenommen werden:
 Wir schlagen daher vor, folgenden Satz einzubauen: „Pflicht 
                      des Fischereiberechtigten ist es, sich über Schutzgebiete 
                      wie Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, flächenhafte 
                      Naturdenkmale und §32-Biotope im Gel-tungsbereich des Fischereirechts 
                      bei den Naturschutzbehörden zu erkundigen und deren Schutzzwecke 
                      und Bestimmungen einzuhalten.“
 vom 6.12.2010
 
 
  zum GeneralverkehrsplanKurzfassung
 Langfassung
 Dieser Entwurf ist völlig ungenügend , um die 
                      Verkehrsprobleme des Landes im Kontext von Klimawandel, 
                      der Notwendigkeit zur Energieeinsparung, Lärmreduktion, 
                      Luftreinhaltung, Schutz der biologischen Vielfalt, volkswirtschaftlichen 
                      Kosten für Erhalt
 und Unterhalt der Verkehrswege und unter Beachtung der demografischen 
                      Entwicklung zu lösen. Zu dieser Einschätzung ist 
                      das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
                      im Entwurf schon selbst gelangt.
 vom 30.9.2010
 
 
  
                      zum GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzDas „Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ (LGVFG) 
                      ist nicht nur mit seinen sage und schreibe 41 Buchstaben 
                      ein Wortmonstrum. Auch der Förderansatz ist falsch! Um diese 
                      Fördergelder zu erhalten, müssen die Gemeinden 
                      sehr oft weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus 
                      Straßen überdimensioniert ausbauen.
 vom 5.8.2010
 
 
  
                      zur Kormoranverordnung Die derzeitige Situation ist durch eine landesweit sehr 
                      uneinheitliche Vergrämungspraxis und einen hohen Aufwand 
                      für Einzelverfügungen gekennzeichnet. Der LNV 
                      hat deshalb eine landeseinheitliche Festsetzung der Vergrämungsgebiete 
                      vorgeschlagen. Der Entwurf zur neuen Kormoranverordnung 
                      geht in diese Richtung. Er sieht Vergrämungsgebiete 
                      an allen Gewässern vor, die nicht unter ein bestimmtes 
                      Schutzregime fallen und nicht im besiedelten Bereich liegen. 
                      Insgesamt wäre danach eine Vergrämung pauschal 
                      möglich auf 51 % der Fließgewässerlänge.
 vom 14.4.2010
 
 
  
                      zur Mitwirkung bei Flurneuordnungsverfahren Der LNV fordert mehr Informationen zu Verfahrensbeginn
 Nicht nur dem LNV soll das Recht der Anhörung bei Betroffenheit 
                      von Biosphärengebieten, Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, 
                      Waldschutzgebieten usw. zustehen, sondern allen neun in 
                      Baden-Württemberg anerkannten Naturschutzverbänden. Gleich 
                      zu Beginn eines Verfahrens sollte der Informationsgehalt 
                      der Unterlagen deutlich erhöht werden,·z.B. 
                      durch Auflistung von im FNO-Gebiet liegenden Natura 2000-Managementplan, 
                      Gewässerentwicklungspläne, Biotopvernetzungskonzeptionen.
 vom 24.3.2010
 
 
  
                      zur Wasserentnahme-Verordnung Der LNV kritisiert die Änderung der Vorschriften über 
                      das Wasserentnahmeentgelt.
 Aus Gründen der Lenkung hin zu sparsamem Umgang mit Wasser 
                      lehnt der LNV die Freistellung der landwirtschaftlichen, 
                      gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Beregnung vom 
                      Wasserentnahmeentgled ab. Insbesondere kleine Oberflächengewässer, 
                      aber auch Grundwasser, werden in heißen Sommern durch Bewässerungen 
                      trocken gelegt, weil dann besonders viele Personen von ihrem 
                      Recht auf unentgeldliche Wasserentnahme Gebrauch machen.
 vom 10.3.2010
 
 
  
                      zur Fischerei-Verordnung Der LNV begrüßt die Einführung eines Genehmigungs-vorbehalts 
                      für ganzjährig geschonte Fischarten und die Übertragung 
                      der Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten 
                      von den Gemeinden auf die Fischereibehörden. Der LNV 
                      hält jedoch über die geplanten Änderungen 
                      hinaus weitere für notwendig: Rote-Liste Fischarten 
                      brauchen eine ganzjährige Schonzeit. Z. B. ist der 
                      Huchen in der baden-württembergischen Donau unseres 
                      Wissens nach praktisch ausgestorben, dennoch darf er von 
                      Juni bis Januar dort geangelt werden! .
 vom 17.12.2009
 
 
  
                      zur Erneuerbare-Wärme-Verordnung Verbesserte Wärmedämmung ist dem verstärkten 
                      Einsatz erneuerbarer Energien hinsichtlich der Wirkungen 
                      auf den Klimaschutz gleichwertig. Insofern ist diese Er-satzweise 
                      Erfüllung der Verpflichtung zu begrüßen 
                      und wird vom LNV unterstützt.
 Der LNV ist aber nach wie vor der Meinung, dass auch hinsichtlich 
                      der finanziellen Aufwendungen die Originalverpflichtung 
                      und die Ersatzoption mindestens gleichge-stellt sein. Tendenziell 
                      sollte die Ersatzoption geringfügig aufwendiger sein, 
                      um ein generelles Ausweichen in die Wärmedämmoption 
                      zu vermeiden, weil damit das ur-sprüngliche Ziel des 
                      Gesetzes, nämlich den Einsatz erneuerbarer Energien 
                      im Wär-mebereich zu stimulieren, verfehlt würde.
 vom 23.11.2009
 
 
  
                      zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad 
                      der Erosionsgefährdungvom 30.11.2009
 Die Vermeidung von Bodenabtrag gehört zur guten fachlichen 
                      Praxis der landwirt-schaftlichen Bodenbearbeitung und unterliegt 
                      damit den Cross-Compliance-Kontrollen. Nach EU-Vorgaben 
                      muss der bisherige pauschale Erosionsschutz - Ver-zicht 
                      auf Pflügen von 40 % der Ackerfläche zwischen Ernte und 
                      15. Februar - ersetzt werden durch Kriterien der Erosionsgefährdung 
                      landwirtschaftlicher Ackerflächen wie Bodenart und Hangneigung.
 
   
                      zur Dienstleistungs-Verordnung vom 16.11.2009
 Der Natur- und Umweltschutz ist insofern von der Umsetzung 
                      der Dienstleistungsrichtlinie in Landesgesetz betroffen, 
                      als im Naturschutzgesetz die notwendige Genehmigung für 
                      das Gewerbliche Sammeln wild lebender Tiere und Pflanzen 
                      auf einen sog. „Einheitlichen Ansprechpartner“ übertragen 
                      werden kann.
 
  
                      zur Vogelschutzgebiets-Sammel-Verordnung vom 2.10.2009
 Die Verordnung dient nicht dem Schutz der genannten Vogelarten 
                      und ihrer Lebensräume, sondern lediglich der Erleichterung 
                      von Eingriffen in diese.
 Alleiniges Anliegen der Sammelverordnung ist es, die Forderung 
                      der EU-Vogelschutz-Richtlinie nach förmlicher Schutzgebietsausweisung 
                      zu erfüllen, um vom strengen Verschlechterungsverbot 
                      der Vogelschutz-Richtlinie in das mildere Schutzregime der 
                      FFH-Richtlinie wechseln zu können.
 
 
zum 
                      Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage 
                      in Baden-Württemberg (BWRohrlG0)   vom 17.9.2009
 Bei dem Gesetz geht es lediglich darum, die Enteignung für 
                      die Gasleitung zu ermöglichen, für deren Errichtung 
                      und Betrieb bereits Planfeststellungsbeschlüsse erlassen 
                      wurden. Offenbar soll das Gesetz die vom Bundesverfassungsgericht 
                      aus Art 14 Abs. 3 S 2 GG abgeleiteten Enteignungs-Voraussetzungen 
                      zugunsten privatrechtlich organisierter Unternehmen schaffen.
 
zum 
                      Landes-Geodatenzugangsgesetzvom 2.09.2009
 Der LNV begrüßt die geplante rechtliche 
                      Regelung die Nutzung von Geodaten durch Bürgerinnen 
                      und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. Ins-besondere 
                      befürworten wir, dass damit auch die Interoperabilität 
                      und Kombinierbar-keit von Geodaten geregelt werden soll. 
                      Hier gibt es seit Jahrzehnten allein schon innerhalb der 
                      Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums Ländlicher 
                      Raum erhebliches Verbesserungspotential.
 
 
 
                      zum Wegekonzept im Biospährengebiet Schwäbische Albvom 5.08.2009
 Die Naturschutzverbände 
                      sehen das Wegkonzept in den Kernzonen insbesondere wegen 
                      des damit verbundenen „Edge-Effekts“ sehr kritisch. 
                      (Störungen an den Rändern des Weges). Wir halten 
                      es aus diesen Gründen für erforderlich, die Zahl 
                      der Wege zu reduzieren. Wir berücksichtigen aber auch, 
                      dass in Einzelfällen „althergebrachte Wegeverbindungen“ 
                      im Interesse der weiteren Akzeptanz des Biosphärengebiets 
                      und seiner Kernzonenregelung durch die Bevölkerung 
                      offen bleiben.
 
                      
                      zur Europäische 
                      Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen 
                      für die Gewässer Baden-Württembergs.
 vom 22.06.2009
 Die Pläne wurden sorgfältig erstellt. 
                      Die Datenerhebung, die Darstellung und die Öffentlichkeitsbeteiligung 
                      bei der Erstellung der Pläne als vorbildlich. Hier 
                      haben die
 Wasserbehörden trotz Verwaltungsreformen und teilweise 
                      angespannter personeller Verhältnisse eine große 
                      Leistung vollbracht.
 
                      
                      zur Streuobstwiesen-Konzeption 
                      des Ministeriums Ländlicher RaumMaßnahmen, Handlungsfelder, Förderung
 vom 02.03.2009
 Die 
                          Konzeption des Ministeriums Ländlicher Raum zu 
                          "Streuobstwiesen" ist von der Intention her 
                          grundsätzlich zu begrüßen. Neben dem 
                          allgemeinen Flächenverbrauch ist auch die staatliche 
                          Rodungsprämie ein Grund für das Verschwinden 
                          der wertvollen Streuobstbestände. Naturschutzverbände 
                          und sog. "Aufpreisinitiativen" engagieren 
                          sich seit vielen Jahren für den Erhalt der Streuobstwiesen, 
                          werden aber in der Broschüre des Ministeriums nicht 
                          genannt !
 
                      
                      zur 
                      Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude 
                      (Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch)
 vom 24.02.2009
 Eine 
                      erleichterte Zulassung der Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher 
                      Gebäude im Außenbereich lehnt der LNV ab, d.h. 
                      eine Umnutzung sollte auf die im BauGB festgelegte Frist 
                      binnen sieben Jahren nach Aufgabe der bisherigen Nutzung 
                      beschränkt bleiben. Die vorgesehene dauerhafte Änderung 
                      der bisherigen Ausnahmeregelungen lehnen wir ab. Für 
                      die Erhaltung einer lebendigen Dorfgemeinschaft muss die 
                      Entwicklung der Gemeinden auf den Innenbereich konzentriert 
                      werden.
 
                      
                      zum Zukunftsinvestionsprogramm 
                      "Modernisierung Ländlicher Wege"vom 24.02.2009
 Der LNV lehnt 
                      die Förderung von Neubau und Ausbau ländlicher Wege ab, 
                      weil sie gleich mehreren internationalen und Landeszielen 
                      zuwider läuft und damit nicht den Nachhaltigkeitskriterien 
                      entspricht. Es werden zusätzliche Lebensräume zerschnitten 
                      zum Schaden von Tieren und Pflanzen Das Programm steht damit 
                      im Widerspruch zur Internationalen Konvention zum Schutz 
                      der Biologischen Vielfalt und zum Aktionsplan Biodiversität
 
                      
                      zur Abfall-Autarkie-Verordnung vom 11.02.2009
 Der Landesnaturschutzverband spricht sich für die Beibehaltung 
                      der Beseitigungsautarkie im Abfallrecht aus.  
                      Regionale Wirtschaftskreisläufe mit ortsnaher Entsorgung 
                      sind effektiver Klima- und Ressourcenschutz. Langfristige 
                      Planungs- und Entsorgungssicherheit und vorrangiger Auslastung 
                      der Abfallbeseitigungskapazitäten im Land muss Vorrang 
                      haben. Der LNV spricht sich damit eindeutig gegen Mülltourismus 
                      aus. Der Druck auf die für die Entsorgung Verantwortlichen 
                      muss aufrecht erhalten werden, selbst für Entsorgungsanlagen 
                      mit ausreichenden Kapazitäten hier im Land zu sorgen.
 
 
  
                      zur Öko-Konto-Verordnung vom 10.02.2009
 Das Ökokonto bietet 
                      in Baden-Württemberg erstmals landesweit die Chance, im 
                      Vorfeld von Eingriffen in Natur und Landschaft Maßnahmen 
                      zur Verbesserung des Naturhaushalts umzusetzen, die nachprüfbar 
                      einen Mehrwert für die Schutzgüter Lebensräume, Boden und 
                      Gewässer erbringen. Wir sehen allerdings auch Gefahren beim 
                      Ökokonto. Es könnte jedoch die bereits jetzt mächtige 
                      Tendenz verstärken, dass sich die öffentliche 
                      Hand aus der Finanzierung des Naturschutzes zurückzieht 
                      und Naturschutz nur noch als Kompensation stattfindet.
 
 
 zur 
                      Landesbauordnung vom 12.12.2008
 Der LNV hält eine grundsätzliche Änderung des § 37 „Stellplätze 
                      und Ga-ragen“ für unabdingbar. Der § 37 privilegiert in 
                      seinem derzeitigen Wortlaut klar den motorisierten Menschen 
                      vor dem Menschen als Fußgänger , Radfahrer oder Nutzer des 
                      öffentlichen Verkehrs (ÖV). Der § 37 „Stellplätze und Garagen“ 
                      stellt mit seiner derzeitigen Verpflichtung, die Gefahren 
                      des motorisierten Verkehrs für Gesundheit, Unversehrtheit 
                      und den Bewegungs- und Spieldrang von Kindern bis in den 
                      Wohnbe-reich der Menschen hinein zu ziehen, einen Verstoß 
                      gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs. 
                      2 GG) dar.
 
 
  
                      zum Generalverkehrsplan Baden-Württembergvom 7.11.2008
 Die GVP-Fortschreibung hat sich an den aktuellen und zukünftigen 
                      Notwendigkeiten, Fakten und Prognosen zu orientieren. Diese 
                      sind vor allem: Energie- und Ressourcenverknappung, dringendste 
                      Klimaschutzpflichten, Ende des Bevölkerungswachstums. 
                      Auch für die Verkehrsbedürfnisse gelten die Belastungsgrenzen 
                      von Natur/Umwelt und den Menschen.
 
 
zur 
                      Neufassung der Naturschutz-Zuständigkeitsverordnung (NatSchZuVO)vom 24.04.2008
 Der LNV befürwortet, dass die unteren Naturschutzbehörden 
                      künftig für Ausnahmen vom Schutz besonders geschützter Arten 
                      im gesamten Kreisgebiet zuständig sein sollen. Die Zuständigkeit 
                      soll weiterhin beschränkt bleiben auf Gründe der öffentlichen 
                      Sicherheit, der Gesundheit, der Landesverteidigung oder 
                      aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen 
                      Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher 
                      Art.
 
 
 
                      zum Energiekonzept der Landesregierungvom 14.04.2008
 Das Energiekonzept der Landesregierung ist völlig ungeeignet, 
                      um die ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen 
                      zu bewältigen. Die Verbände stellen ihren Alternativvorschlag 
                      vor, den der renommierte Energieexperte Dr. Joachim Nitsch 
                      ausgearbeitet hat.
 
 
 Energieeinsparverordnung 
                      (EnEV)vom 03.04.2008
 Die EnEV ist ein entscheidendes Instrument des Klimaschutzes. 
                      Sie legt für neue Gebäude, die Jahrzehnte stehen 
                      werden, den Energieverbrauch fest. Der Gebäude-energieverbrauch 
                      stellt einen erheblichen Teil des gesamten Energieverbrauchs 
                      dar. Vor diesem Hintergrund weist der Entwurf der neuen 
                      EnEV-DVO einige (wenige) positive Aspekte auf. Er ist aber 
                      nach wie vor völlig ungeeignet, das Ziel zu erreichen, 
                      dass die Standards der EnEV in der Realität eingehalten 
                      werden.
 
 
 
                      zum Kormoranmanagement am Bodenseemit Erläuterung
 vom 28.03.2008
 Durch die geplante Vergrämungs- Aktion in einer kalten Nacht 
                      im April nach ca. 14-tägigem Anbrüten in der Brutkolonie 
                      dürften die Auswirkungen auf andere schutzbedürftige Arten 
                      gering bleiben. Auch die Vorverlegung des Vergrämungsbeginns 
                      auf Mitte August sieht der LNV als vertretbar an. Das Kormoranmanagement 
                      muss durch ein Monitoring begleitet werden. Erfasst werden 
                      müssen die Auswirkungen auf die Kormorankolonie selbst, 
                      sowie auf andere Vogelarten (Störung)
 
 
 
                      zur neuen Kletter-Regelung am Schaufelsen im Donautalvom 10.03.2008
 Der Schutz der nach der Roten Liste Baden-Württemberg gefährdeten 
                      und nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten 
                      ist uns allen sehr wichtig. Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten 
                      Brutvögeln müssen räumlich differenziert und zeitlich flexibel 
                      sein, keine fixe Sperrung, sondern Sperrung einzelner Sektoren 
                      oder Bereiche gemäß dem Brutverlauf. Ein zweiter Zustiegspfad 
                      für den rechten Teil der Hölle ist notwendig, 
                      um eine Akzeptanz bei den Kletterern zu erreichen.
 Diese Regelung ist inzwischen veraltet! Die neue 
                      Regelung finden Sie unter
 www.projekt-schaufelsen.de
 
 
 zur Änderung 
                      des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfungvom 4.02.2008
 Bei einigen wasserwirtschaftlichen Projekten, 
                      intensiven Fischzuchtanlagen, bei Rodungen von Wald und 
                      Erstaufforstungen sollte die standortbezogene UVP grundsätzlich 
                      vorgeschrieben werden, zumindest eine Vorprüfung.
 Die UVP-Pflicht im Straßenbau sollte erweitert werden 
                      auf alle Neubau- und Ausbauvorhaben von Landes-, Kreis-, 
                      Gemeindestraßen.
 
 
 zur 
                      Neuordnung des Abfallrechts vom 14.01.2008
 Der LNV hält es für falsch, dass der 
                      Strom, der aus der energetischen Verwertung von Müll 
                      gewonnen wird, in Baden-Württemberg pauschal zu 60 
                      % den erneuerbaren Energien (Biomasse, Deponiegas, Klärgas, 
                      Biogas) zugerechnet wird, wie dies auf S. 44 des Energieberichts 
                      2007 des Wirtschaftsministeriums aus einer kaum lesbaren 
                      Fußnote hervorgeht. Wir meinen, dass ein solches Vorgehen 
                      nicht zulässig ist; es scheint vor allem dem Zweck 
                      zu dienen, das Erreichen der Klimaschutziele statistisch 
                      darzustellen.
 
 
 
                      zum Aktionsplan Auerhuhn vom 20.11.2007
 Der LNV fordert, dass umgehend die Maßnahmen zur 
                      Lebensraumgestaltung sowie die Vermeidung von Gefährdungen 
                      und Störungen umgesetzt bzw. in Angriff genommen werden. 
                      Die Maßnahmenumsetzungen müssen durch Zeitpläne und 
                      Aktionspläne (Proritätenliste) ergänzt werden. 
                      Anstelle von Wildschutzgebieten nach dem Waldgesetz (§ 
                      38 Abs 1 LWaldG ) sollten Naturschutzgebiete (§ 43 
                      (6) NatSchG BW ) ausgewiesen werden.
 
 
 
                      Vorrangige Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg 
                      vom 26.10.2007
 Der LNV fordert, dass die inhaltlichen Ziele (einschließlich 
                      Zwischenzielen und Zeitrahmen) sollen konkret und wo möglich 
                      quantitativ gefasst werden. Sie sollen durch konkrete Maßnahmen 
                      unterlegt werden, für die Zuständigkeiten, Zeitpläne, Finanzbedarf 
                      und Finanzquellen benannt werden. Für die Umsetzung der 
                      Maßnahmen soll eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden. 
                      Reaktionen auf absehbare Zielverfehlung sollen frühzeitig 
                      festgelegt werden.
 
 
 
                      zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb vom 25.10.2007
 Der LNV begrüßt, dass Gemeinden wie Dettingen/Erms 
                      doch noch zum Biosphärengebiet mit Teilen ihrer Gemeindefläche 
                      beigetreten ist. Wir begrüßen ebenso, dass Gemeinden wie 
                      Lenningen und Owen mit gesamter Gemarkungsfläche beigetreten 
                      sind und bereit sind, die Vogelschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete 
                      als Pflegezone einzubringen. Wir vermissen aber die Aufnahme 
                      des Bannwalds Schröcke auf Gemarkung Lenningen in die Kernzone.
 
 
 zur 
                      Fortschreibung des Umweltplans vom 25.09.2007
 Die Grundausrichtung des Umweltplans basiert auf 
                      der Überzeugung , dass erfolgreicher Umweltschutz nur im 
                      Einklang mit den gesellschaftlichen Ansprüchen und wirtschaftlichen 
                      Notwendigkeiten verwirklicht werden kann. Diese Aussage 
                      kann nur stehen bleiben, wenn sie durch ihre Umkehrung ergänzt 
                      wird: Gesellschaftliche Ansprüche und wirtschaftliche Interessen 
                      dürfen sich nur innerhalb eines umweltverträglichen Rahmens 
                      entfalten.
 
 
 zum Umweltschadensgesetz 
                      vom 05.09.2007
 Das Umweltschadensgesetz regelt u.a. die Gefährdungshaftung, 
                      die Informations-pflicht, die Gefahrenabwehr und die Sanierungspflicht 
                      für Umweltschäden nach dem Verursacherprinzip. Dabei sind 
                      als Umweltschäden solche Schäden definiert, die an Gewässern 
                      und Böden durch berufliche Tätigkeit erfolgen. An Tier- 
                      und Pflanzenarten und an natürlichen Lebensräumen sind Schäden 
                      darüber hinaus durch jede andere berufliche Tätigkeit definiert, 
                      sofern Vorsatz oder Fahrlässigkeit unterstellt werden kann.
 
 
 zum neuen 
                      Wärmegesetz  vom 14.08.2007
 "Das Wärmegesetz war überfällig. Das Land 
                      leistet damit endlich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“ 
                      So die beiden Vorsitzenden Dr. Stefan Rösler (NABU Baden-Württemberg) 
                      und Reiner Ehret (LNV) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme 
                      zum Wärmegesetz.
 
 
 zur neuen Durchführungsverordnung 
                      des Landesjagdgesetzes  vom 02.08.2007
 Es ist für den LNV nicht hinnehmbar, dass mit der 
                      neuen Regelung in der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz 
                      neue Flächen für das Kirren freigegeben werden sollen. Im 
                      Südschwarzwald bedeutet dies etwa, dass von ursprünglich 
                      rund 109.000 ha Fläche mit Kirrverbot nur 52.000 ha verbleiben, 
                      obwohl gerade hier die Auerhuhnpopulation stark zurückgeht.
 
 
 zur Verordnung 
                      über den Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz  vom 10.05.2007
 Der LNV stimmt der geplanten Neufassung zu, die 
                      den Vorgaben von § 64 NatSchG folgt . Mit Bezug auf die 
                      neu aufgenommen Regelung über die Verschwiegenheitspflicht 
                      (§ 8 der VO) halten wir allerdings einen klärenden Hinweis 
                      für erforderlich, dass hier die Verschwiegenheit gegenüber 
                      der Öffentlichkeit, nicht jedoch in den verbandsinternen 
                      Vorständen gemeint ist.
 
 
 
                      zum Wasserkraftwerk Kembs  vom 15.03.2007
 Der LNV begrüßt die Erhöhung der 
                      Mindestabflußmengen beim Wasserkraftwerk Kembs. Leider 
                      bleibt die EDF deutlich hinter den Forderungen der Internationalen 
                      Kommission zum Schutze des Rheines (IKSR) in Höhe von 
                      80 m3/s zurück.
 Begrüßt wird die Seitenerosion auf einer Gesamtlänge 
                      von 13 km auf dem französischen Ufer, die Anlage von 
                      Verbindungs-gewässern, die geplante Kieszugabe sowie 
                      die Renaturierung einer Wiese.
 
 
 zum Landesplanungsgesetz 
                       vom 13.03.2007
 NABU und LNV fordern Verschärfung des Landesplanungsgesetzes
 "Netto-Null" beim Flächenverbrauch: Dieses 
                      Ziel hat Ministerpräsident Günther Oettinger in 
                      seiner Regierungserklärung ausgegeben, die Reduktion 
                      des Flächenverbrauchs ist zudem Teil des Koalitionsvertrags. 
                      "Dass sich jetzt die Landesregierung darüber streitet, 
                      ob die Reduktion des Flächenverbrauchs als Leitziel 
                      in das neue Landesplanungsgesetz einfließen soll, 
                      ist ein Skandal".
 
 
 zur EU-Richtline 
                      zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 
                       (IVU-Verordnug) vom 09.02.2007
 Der LNV bedauert, dass das Land wieder erst verspätet 
                      und nur angesichts drohenden Verhängung von Bußgeldern durch 
                      die EU-Kommission europäisches Recht in Landesrecht umsetzt. 
                      Der LNV fordert die direkte Beteiligung auch bei IVU-Verfahren, 
                      analog zu Wasserrechtsverfahren. Die behördlichen Entscheidungen 
                      sollten im übrigen denjenigen Naturschutzverbänden, die 
                      sich im Verfahren aktiv geäußert haben, anschließend auch 
                      zugesandt werden.
 
zur Nachmeldung von 
                      EU-Vogelschutzgebieten in Baden-Württembergvom 01.02.2007
 So lässt sich das Artensterben nicht stoppen!
 Das Haselhuhn ist ausgestorben – neues Opfer der Untätigkeit 
                      des Landes.
 Das Land hat seine Hausaufgaben in Sachen EU-Vogelschutzgebiete 
                      nicht gemacht. Zu diesem Urteil kommen die drei Naturschutzverbände 
                      NABU, BUND und LNV in ihrer Stellungnahme 
                      zum Nachmeldeverfahren von Vogelschutzgebieten.
 Das Hintergrundpapier 
                       von Thomas Asch „Der Untergang des Haselhuhnes 
                      (Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen“ 
                      als PDF-Datei
 
zum Naturschutzdienst, 
                      Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung 
                      und Ländlichen Raum zum § 68 Natur-Schutzgesetz 
                      vom 18.01.2007Viele engagierte Naturschützerinnen und Naturschützer, 
                      die bereit und fachlich in der Lage für den Naturschutzdienst 
                      wären, haben sich ihre Kenntnisse autodidaktisch und/oder 
                      durch die Mitarbeit in den Naturschutzverbänden oder 
                      anderen Gruppen erworben. Ein Nachweis dieser Qualifikation 
                      ist schwierig zu handhaben. Dennoch sollte Ihnen eine Arbeit 
                      im Naturschutzdienst möglich sein.
 
  zur Bestellung 
                      der Naturschutzbeauftragten vom 18.01.2007
 Der LNV erneuert seine Forderung, dass das Vorschlagsrecht 
                      für die Bestellung der Naturschutzbeauftragten auf 
                      die nach § 67 NatSchG anerkannten Verbände ausgedehnt 
                      wird, mindestens jedoch auf den LNV als anerkannten Dachverband 
                      . Durch die Mitwirkung der Naturschutzverbände bei 
                      der Bestellung können sonst nur schwer überprüfbare 
                      Anforderungen an Naturschutzbeauftragte wie z. B. Unabhängigkeit 
                      leichter überprüft werden. Durch die Verwaltungsreform, 
                      die viele Naturschutzbeauftragte in die Landkreisverwaltung 
                      eingegliedert hat und hauptamtlich zu ihren Bediensteten 
                      werden lässt, erhält dieser Aspekt der Unabhängigkeit 
                      eine zusätzliche Bedeutung.
 
  zum Umweltbericht 
                      im Rahmen der Wirtschaftsförderung nach der EFRE-Verordnung 
                      vom 12.01.2007Der LNV ist der Ansicht, dass neben den Umweltschutzgütern 
                      auch geprüft werden muss, inwieweit das "Operationelle 
                      Programm" zur Umsetzung der weiteren EU-Richtlinien 
                      beiträgt (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, WRRL, Vorschriften 
                      zur Luftreinhaltung, Lärmminderung usw.). Dies leistet 
                      der Umweltbericht nicht.
 Allein das Bekenntnis zum Querschnittsthema Umweltschutz 
                      wird nicht ausreichen, wenn 241 Mio. Euro allein an EU-Fördermitteln 
                      in die Wirtschaftsförderung, nicht aber in Naturschutz 
                      und nur zum kleinen Teil in den Umweltschutz fließen 
                      soll.
 
 zum Modellprojekt 
                      Rehwildbewirtschaftung nach dem Landesjagdgesetzvom 12.01.2007
 Der LNV stimmt der geplanten Gesetzesänderung zu, die 
                      die rechtliche Grundlage dafür schaffen soll, dass 
                      von der Pflicht abgewichen werden kann, die Bejagung von 
                      Schalenwild nur auf Grund und im Rahmen eines behördlichen 
                      Abschussplans durchzuführen.
 
  zum Biosphärengebiet 
                      Schwäbische Albvom 19.12.2006
 Der LNV fordert, dass eindeutig nur das Ziel einer nachhaltige 
                      Entwicklung (im Sinne dauerhaft-umweltgerecht) in der Verordnung 
                      für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb festgeschrieben 
                      wird.
 
 zur Förderung der 
                      Wirtschaft nach der EU-"EFRE"-Verordnung vom 27.09.06 
                      (Teil 1)zum Operationellen 
                      Programm vom 07.12.06 (Teil 2)
 Der LNV sieht die Notwendigkeit der Sicherstellung, dass 
                      mit der EFRE-Förderung die Situation im Umwelt- und Naturschutzbereich 
                      nicht verschlechtert, sondern insgesamt verbessert wird. 
                      Keinesfalls darf mit öffentlichen Mitteln gefördertes Wirtschaftswachstum 
                      und Beschäftigung zu Lasten von Umweltgütern gehen, auch 
                      nicht im Einzelfall.
 Dies bedeutet, dass die Ziele, die die EU mit ihren verschiedenen 
                      Richtlinien im Naturschutz- und Umweltbereich verfolgt, 
                      nach Ansicht des LNV durch die EFRE-Förderung profitieren 
                      müssen. Jede Förderung aus dem EFRE darf also den Zielen 
                      der genannten EU-, Bundes- und Landesvorgaben nicht zuwider 
                      laufen.
 
 zu Pflege- und 
                      Entwicklungspläne (PEPL) in Natura 2000-GebietenDer Landesnatruschutzverband hatte den Vorschlag gemacht, 
                      die Kartierung und das Management für besonders bedrohte 
                      Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensraumtypen (LRT) bevorzugt 
                      zu bearbeiten, da die Wichtigkeit der FFH-Gebiete sich an 
                      ihrer Bedeutung für die Erhaltung der bedrohten Arten 
                      und der Lebensraumtypen ausrichten.
 
                     zum Entwurf einer Richtlinie des Ministeriums Ländlicher 
                      Raum zurFörderung der Flurneuordnung 
                      und Landentwicklung
 - Integrierte Ländliche Entwicklung - (FördR-ILE)
 Der LNV begrüßt, dass mit der vorliegenden Richtlinie 
                      drei Förderrichtlinien aus der Flurbereinigung zusammengefasst 
                      werden sollen und die Förderung stärker an einer 
                      integrierten ländlichen Entwicklung ausgerichtet werden 
                      soll.
 Zuwendungsfähig dürfen Ausführungskosten eines FNO-Verfahrens 
                      nach Ansicht des LNV grundsätzlich nur dann sein, wenn das 
                      gesamte FNO-Verfahren die Ziele insbesondere der Naturschutzgesetze 
                      (FFH-RL, Vogelschutz-RL, BNatSchG, NatSchG BW), der Wassergesetze 
                      (WRRL, WHG, WG BW) und der Bodenschutzgesetze umsetzt und 
                      nicht verletzt.
 
 
 zur Ökokonto-Verordnung 
                      vom 15.08.06Grundsätzlich haben die Naturschutzverbände bei 
                      der Einführung des Ökokontos immer auf das Problem 
                      hingewiesen, dass Maßnahmen als Kompensationsmaßnahme 
                      anerkannt werden könnten, die sowieso durchzuführen 
                      wären.
 
 
zur ELER-Umsetzung in Baden-Württemberg  
                      Teil 1 vom 15.07.06Teil 2 vom 1.8.2006
 
 
zum Biosphärengebiet 
                      Schwäbische Alb vom 22.06.06
 
zu Mitwirkungsrechten 
                      der Naturschutzverbände bei Flurneuordnungsverfahren 
                      vom 14.06.06
 
zur Änderung 
                      der Rabenvogel-Verordnung vom 03.04.06
 
zur Ausweisung von 
                      Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg vom 14.02.2006 
                      mit Anlage FachkonzeptionDer Landesnaturschutzverband kommt zum Schluss, dass das 
                      Land Baden-Württemberg seinen Verpflichtungen aus Artikel 
                      4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 
                      über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in zahlreichen 
                      Punkten nicht nachgekommen ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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