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Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes zum
Gesetzentwurf zur Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) und der Umweltmessgesellschaft (UMEG)
Der LNV hält es für dringend notwendig, dass Baden-Württemberg der Fusion aus LfU und UMEG den Status einer selbstständigen Landesanstalt gibt, die in eigener Zuständigkeit Aufgaben auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes und anderer Aufgaben nach dem Vorbild des Umweltbundesamtes erledigt.
Eine Fachaufsicht (§ 12 des Gesetzentwurfs) halten wir für verzichtbar, die Eigenverantwortung sollte gestärkt werden.
Mit Auflösung der Akademie für Technikfolgenabschätzung fehlt in Baden-Württemberg ferner eine fachlich nicht an Weisungen gebundene Institution, die ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse ohne Fachaufsicht durch ein Ministerium veröffentlichen kann.
Dem Gesetzentwurf ist keine Begründung zu entnehmen, weshalb erneut eine Fachaufsicht eingeführt werden soll, nachdem die UMEG bereits keiner Fachaufsicht mehr unterlag und gute Arbeit geleistet hat.
Der LNV erwartet von der neuen Landesregierung und ihrer Verwaltung, dass sie auch politisch möglicherweise unerwünschte wissenschaftliche Erkenntnisse in der Öffentlichkeit diskutiert und nicht per Weisung über eine Fachaufsicht zurückhält.
Der LNV bittet daher als seine wichtigste Forderung darum, der fusionierten ehemaligen LfU und der UMEG den Status einer selbstständigen Landesanstalt zu geben, die in eigener Zuständigkeit Aufgaben auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes u.a. Aufgabenfelder erledigt (also keiner Fachaufsicht unterworfen wird), die ihr durch das Naturschutzgesetz oder Umweltgesetze oder andere landesrechtliche Vorschriften zugewiesen werden.
Ferner sollte die geplante Landesanstalt zu den bisherigen Aufgaben der beiden An-stalten auch noch die Aufklärung der Öffentlichkeit in Natur- und Umweltfragen und die Bereitstellung von Natur- und Umweltdaten im Sinne des Umweltinformationsgesetzes hinzu bekommen. Diese aktive Informationsarbeit nach § 48 b Abs. 1 Nr. 3 des Naturschutzgesetzes fehlt im Entwurf des Fusionsgesetzes bislang.
Im Verwaltungsrat halten wir das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft für unterrepräsentiert, es sollte eine Sitz mehr erhalten.
Die geplante Bezeichnung als Landesumweltzentrum klingt zwar modern, ist aber etwas irreführend. Sowohl Naturschutzzentren der öffentlichen Hand und der Natur-schutzverbände als auch die Umweltzentren der Naturschutzverbände sind Ansprech- und Informationstellen für die Bevölkerung. Die Begriffe sind etabliert. Die neue Landesanstalt wird aber nicht in erster Linie für die Bevölkerung da sein, weshalb wir eine andere Bezeichnung empfehlen.
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