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Windkraft und Naturschutz

Diese Seite erstand in Mitarbeit vom Informationsdienst Umweltrecht (IDUR).
IDur gibt regelmäßig "Recht der Natur"-Schnellbriefe heraus.
Diese finden Sie hier

Folgende Tagungsbeiträge kann der LNV mit freundlicher Genehmigung der Referentinnen RA’in Ursula Philipp-Gerlach und Halime Serbes (beide IDUR) sowie Dietmar Ruf vom Gemeindetag zur Verfügung stellen:

  • Genehmigung von Windkraftanlagen (Frau Philipp-Gerlach)
    weiter
  • Genehmigung von Windkraftanlagen Gliederung (Frau Philipp-Gerlach)
    weiter
  • Klagemöglichkeiten (Frau Philipp-Gerlach)
    weiter
  • Windkraft und Artenschutz (Frau Philipp-Gerlach)
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  • Windenergieanlagenplanung im Regionalplan und in der Bauleitplanung (Herr Ruf)
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    Natur- und Umweltrecht
    (Vorträge leider nicht mehr ganz aktuell)


    Die folgenden Zusammenstellungen stammen von den Rechtsanwälten
    Holger Steiger und Dr. Bernd Söhnlein

    Hier finden Sie einen kurzen Überblick über aktuelle Themen:

    Das neue Bundesnaturschutzgesetz finden Sie hier

    Eine Zusammenstellung der Änderungen finden Sie hier


    Das europäische Naturschutzrecht (Natura 2000) und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP)
    Die FFH-Richtlinie finden Sie hier
    Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung untersucht die Auswirkungen einer Planung oder eines Bauvorhabens auf Tier- und Pflanzenarten, die unter einen besonderen gesetzlichen Schutz gestellt sind. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die europäischen Vogelarten, die den Schutzvorschriften der Art. 5, 9 Vogelschutzrichtlinie unterliegen, sowie um die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, für die spezielle Erhaltungsvorschriften gelten (z.B. Ameisen-Bläuling).
    weiter


    Das neue Umweltschadensgesetz finden Sie hierDas Umweltschadensgesetz (USchadG) hat die Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Natur und Umwelt zum Ziel und ist am 1.5.2007 in Kraft getreten..
    Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des umweltrechltichen Verursacherprinzips. Es ist eingeordnet in das Haftungsrecht zivilrechtlich, strafrechtlich und das öffentliche Recht betreffend (Boden-, Wassser- und Immissionsschutz).
    Das Gesetz setzte die EU-Umwelthaftungs-Richtlinie 2004/35/EG vom 14.4.2004 in deutsches Recht um. weiter
    Musterantrag Fläche weiter
    Musterantrag geschützte Art weiter


    Das neue Umweltinformationsgesetz finden Sie hier

    Sinn und Zweck des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ist es, den Umweltschutz durch mehr Transparenz und Kontrolle der Verwaltung zu verbessern. Es trat am 1.2.2005 in Kraft. Zurückzuführen ist das Gesetz auf die internationale Aarhus-Konvention, sowie auf die EU-Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EG) vom 28.01.2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Umweltinformationen sind alles, egal in welcher Form sie vorliegen weiter
    Muster für eine Informationsanfrage weiter


    Das Baugesetzbuch finden Sie hier

    Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft getreten. Eine entscheidende Neuregelung war die Einführung eines beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB)
    Hiermit sollte eine Trendwende beim Flächenverbrauch erreicht werden. Durch die Ausschöpfung von baulichen Reserven im Bestand sollte die Ausweisung von Siedlungsgebieten im Außenvbereich reduziert werden. Dieses Ziel wurde aber nicht erreicht. weiter


    Handlungsmöglichkeiten der Naturschutzverbände
    aus rechtlicher Sicht
    Naturschutzverbände haben den Artenschutz von jeher im Rahmen von Planungsverfahren thematisiert, insbesondere bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Bedeutung hat der spezielle Artenschutz erst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die „kleine Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 gewonnen. Bei welchen Klageverfahren können die anerkannten Naturschutzvereine den Artenschutz vor Gericht bringen .
    weiter

     


    Kontakt zum Veranstalter

    Design und Programmierung:
    Katrin Bächle Webdesign
    Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V
    |
    Olgastr.19
    |
    70182 Stuttgart
    |
    Tel.0711/ 24 89 55 20
    |
    Fax 0711/ 24 89 55 30
    |
    info [at] lnv-bw.de