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Windkraft
und Naturschutz
Diese
Seite erstand in Mitarbeit vom Informationsdienst Umweltrecht
(IDUR).
IDur gibt regelmäßig "Recht der Natur"-Schnellbriefe
heraus.
Diese finden Sie hier
Folgende
Tagungsbeiträge kann der LNV mit freundlicher Genehmigung
der Referentinnen RA’in Ursula Philipp-Gerlach und Halime
Serbes (beide IDUR) sowie Dietmar Ruf vom Gemeindetag zur
Verfügung stellen:
Genehmigung von Windkraftanlagen
(Frau Philipp-Gerlach)
weiter
Genehmigung von Windkraftanlagen Gliederung (Frau Philipp-Gerlach)
weiter
Klagemöglichkeiten
(Frau Philipp-Gerlach)
weiter
Windkraft und Artenschutz
(Frau Philipp-Gerlach)
weiter
Windenergieanlagenplanung im Regionalplan und in der Bauleitplanung
(Herr Ruf)
weiter
Natur-
und Umweltrecht
(Vorträge leider nicht mehr
ganz aktuell)
Die folgenden Zusammenstellungen stammen von den Rechtsanwälten
Holger Steiger und Dr. Bernd Söhnlein
Hier finden Sie
einen kurzen Überblick über aktuelle Themen:
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Das
neue Bundesnaturschutzgesetz finden Sie hier
Eine Zusammenstellung
der Änderungen finden Sie hier
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Das
europäische Naturschutzrecht (Natura 2000) und
die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
(SAP)
Die FFH-Richtlinie finden Sie hier
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung untersucht
die Auswirkungen einer Planung oder eines Bauvorhabens
auf Tier- und Pflanzenarten, die unter einen besonderen
gesetzlichen Schutz gestellt sind. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um die europäischen Vogelarten,
die den Schutzvorschriften der Art. 5, 9 Vogelschutzrichtlinie
unterliegen, sowie um die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,
für die spezielle Erhaltungsvorschriften gelten
(z.B. Ameisen-Bläuling).
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Das
neue Umweltschadensgesetz finden Sie hierDas
Umweltschadensgesetz (USchadG) hat die Vermeidung und
Sanierung von Schäden an der Natur und Umwelt zum
Ziel und ist am 1.5.2007 in Kraft getreten..
Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des umweltrechltichen
Verursacherprinzips. Es ist eingeordnet in das Haftungsrecht
zivilrechtlich, strafrechtlich und das öffentliche
Recht betreffend (Boden-, Wassser- und Immissionsschutz).
Das Gesetz setzte die EU-Umwelthaftungs-Richtlinie 2004/35/EG
vom 14.4.2004 in deutsches Recht um. weiter
Musterantrag Fläche weiter
Musterantrag geschützte Art weiter
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Das
neue Umweltinformationsgesetz finden Sie hier
Sinn und
Zweck des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ist es, den
Umweltschutz durch mehr Transparenz und Kontrolle der
Verwaltung zu verbessern. Es trat am 1.2.2005 in Kraft.
Zurückzuführen ist das Gesetz auf die internationale
Aarhus-Konvention, sowie auf die EU-Umweltinformationsrichtlinie
(2003/4/EG) vom 28.01.2003 über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Umweltinformationen
sind alles, egal in welcher Form sie vorliegen weiter
Muster für eine Informationsanfrage weiter |
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Das
Baugesetzbuch finden Sie hier
Am 1.1.2007
ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben
für die Innenentwicklung der Städte in Kraft
getreten. Eine entscheidende Neuregelung war die Einführung
eines beschleunigten Verfahrens (§ 13a
BauGB)
Hiermit sollte eine Trendwende beim Flächenverbrauch
erreicht werden. Durch die Ausschöpfung von baulichen
Reserven im Bestand sollte die Ausweisung von Siedlungsgebieten
im Außenvbereich reduziert werden. Dieses Ziel
wurde aber nicht erreicht. weiter
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Handlungsmöglichkeiten
der Naturschutzverbände
aus rechtlicher Sicht
Naturschutzverbände haben den Artenschutz
von jeher im Rahmen von Planungsverfahren thematisiert,
insbesondere bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung. Bedeutung hat der spezielle Artenschutz
erst durch die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes und die „kleine Novelle“ des
Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 gewonnen. Bei
welchen Klageverfahren können die anerkannten Naturschutzvereine
den Artenschutz vor Gericht bringen .
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