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INFO 6/2000

Stuttgart, den 17.04.2000

Ökologische Baubegleitung

Grundgedanken zur ökologischen Baubegleitung

Im Zusammenhang mit der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung begegnen wir immer wieder einem Defizit in der Umsetzung von Naturschutzauflagen, obwohl in der Regel die Landschaftspflegerischen Begleitpläne durchaus sinnvoll und angemessen ausgearbeitet sind. Das Defizit gilt sowohl für die Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen als auch für die Bauausführung selbst. Die ökologische Baubegleitung soll zum Abbau von Vollzugsdefiziten beitragen, wenn es um Großbauvorhaben, Eingriffe in sensible Bereiche von Natur und Landschaft oder um besondere artenschutzrechtliche Probleme geht. Projektstudien in Thüringen haben gezeigt, dass die ökologische Baubegleitung ein geeignetes Mittel ist, um alle Naturschutzbelange vor und während der Bauausführung zu berücksichtigen und die Umsetzung spezieller Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu kontrollieren (vgl. BUSKE und RAABE, S. 370). Für LNV-Arbeitskreise und Mitgliedsverbände ergibt sich somit die Möglichkeit, bei Bauvorhaben mit eingriffen in empfindliche Gebiete eine solche ökologische Baubegleitung einzufordern. Das vorliegende Info 6/2000 soll Ihnen hierzu Hintergrundinformationen liefern.

Kompetenzen

Der Begriff der "ökologischen Baubegleitung" ist in Thüringen entstanden. Es wurde ganz bewusst ein Begriff gewählt, der außerhalb der formellen Strukturen von Bauleitung und Bauüberwachung steht. Die Rolle der ökologischen Baubegleitung ist in "... einer beratenden Mitwirkung im Bauablauf und einer fachlichen Unterstützung der Bauleitung ohne direkte Weisungsberechtigung an den Auftragnehmer" (BUSKE und RAABE, S. 368) zu sehen. Die Erfahrung (auch in Baden-Württemberg) hat gezeigt, dass es wichtig ist und vertraglich festgehalten werden muss, dass der/die ökologische Baubegleiter/in die Möglichkeit erhält, gegenüber Vorhabensträger, Baufirmen und Naturschutzverwaltung gleichgewichtig und gleichzeitig beratend tätig werden zu können. Günstig ist es, von vornherein feste Termine zur Information der genannten Institutionen/Personen über den Bauablauf zu vereinbaren.


Rechtliche Umsetzung

Die ökologische Baubegleitung kann im Planfeststellungsbeschluss oder einer Plangenehmigung festgesetzt werden. Sie kann aber auch als Auflage im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für Vorhaben festgeschrieben werden, die nicht der Planfeststellung oder -genehmigung unterliegen. Der Vorschlag für die Festsetzung der ökologischen Baubegleitung kann selbstverständlich auch von mit dem Verfahren befassten Naturschützern gemacht werden.


Mögliche Leistungen der ökologischen Baubegleitung (gekürzt nach BUSKE und RAABE, S. 370-371)

  • Erarbeitung von Vorgaben zur ökologischen Bauausführung (z.B. Gewährleistung einer fachgerechten Oberbodenbehandlung)
  • Gewährleistung der Einarbeitung relevanter Naturschutzauflagen in die Ausführungsplanung
  • Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen
  • Kennzeichnung von "Tabuzonen" im Baustellenbereich
  • Kontrolle der Einhaltung und Umsetzung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Prüfung einer weiteren Reduzierung von Eingriffen
  • Prüfung bei Erweiterung des Eingriffsumfangs
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Rekultivierung von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen
  • Dokumentation des Bauablaufs.



Es ist im Regelfall sinnvoll, dass neben den Belangen des Biotop- und Artenschutzes auch andere Schutzgüter (Boden, Wasser) bei der ökologischen Baubegleitung berücksichtigt werden. Der zeitliche Rahmen der ökologischen Baubegleitung sollte von der Ausführungsplanung bis zum Abschluss der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen reichen, d.h. sie geht im Vorfeld und im Nachgang über die eigentliche Bauzeit hinaus.


Qualifikationen

Der/die ökologische Baubegleiter/in benötigt naturschutzfachliche Kenntnisse sowie Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechts. Fachlich sind weiterhin bautechnisches Grundwissen sowie praktische Baustellenerfahrung gefragt. Die Fähigkeit zum Projektmanagement und zur Koordination sind wesentliche Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung der ökologischen Baubegleitung.
Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und des Projekts sind sinnvoll.

gez. Ingrid Frühauf

© Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., Olgastraße 19, 70182 Stuttgart

Literatur:

BUSKE, Christian und RAABE Renate: Ökologische Baubegleitung. Möglichkeiten und Grenzen bei der Realisierung von Straßenbauprojekten. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 31, (12), 1999, S. 367 - 371

 


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