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INFO 8/2000
Stuttgart, den 16.10.2000
Umweltmeldungen
Im Ministerium für Umwelt und Verkehr ist die Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg eingerichtet. Sie nimmt Meldungen über Umweltbeeinträchtigungen durch Lärm, Luftverschmutzung, Gewässerverunreinigung, Abfall, Beeinträchtigung von Natur und Landschaft entgegen und lässt sie durch die zuständige Stelle mit dem Ziel prüfen, möglichst Abhilfe zu schaffen.
Die Adresse lautet:
Umweltmeldestelle
im Ministerium für Umwelt und Verkehr
Postfach 10 34 39
70029 Stuttgart
Tel.: 0711/126-2626
Fax: 0711/222-49572742
umwelt.meldestelle@um.bwl.de
Eine Umfrage bei den LNV-Arbeitskreisen zu ihren Erfahrungen mit Umweltmeldungen hat - neben grundsätzlicher Zustimmung zur Arbeit der Umweltmeldestelle und positiver Erfahrungen mit dieser - folgende Defizite/Probleme im Umweltmeldeverfahren aufgezeigt:
· Die Umweltmeldestelle hat zu wenige Kompetenzen und wird hauptsächlich als "Postverteilungsstelle" wahrgenommen.
· Umweltmeldungen, die sich gegen Behörden richten, weil diese entweder selbst Verursacher der gemeldeten Umweltbeeinträchtigung sind oder weil ihnen Versäumnisse bei der Beseitigung einer Beeinträchtigung vorgeworfen werden, werden an genau diese Behörde zur Überprüfung weitergeleitet. Eine Abstellung des Missstands erfolgt entsprechend meist nicht.
Der LNV hat dem Umweltministerium die Probleme aufgezeigt und eine Formalisierung des Umweltmeldeverfahrens gefordert. So sollte bei Meldungen, die Behörden betreffen, immer die nächst höhere Behörde zur Prüfung des Falles herangezogen werden .
Die Antwort des Ministeriums für Umwelt und Verkehr vom 29.09.2000 dazu lautet: "Aufgabe der Umweltmeldestelle ist es, Meldungen über Umweltbeeinträchtigungen entgegenzunehmen und sie ohne Einhaltung eines Dienstwegs durch die zuständige Behörde mit dem Ziel prüfen zu lassen, möglichst Abhilfe zu schaffen. Der Umweltmeldestelle obliegt ausschließlich die Koordinierung des Falles; dabei hat sie die bestehenden Verwaltungszuständigkeiten zu beachten. Ich bitte daher um Verständnis, dass Umweltmeldungen stets der zuständigen Behörde vor Ort, in der Regel dem Landratsamt, übersandt werden, auch wenn der Erstatter der Meldung mit der bisherigen Tätigkeit der Behörde nicht einverstanden ist. Das Regierungspräsidium erhält jedoch von jeder Umweltmeldung nachrichtlich Kenntnis und kann sich bei Bedarf in das Verfahren einschalten. Die Umweltmeldestelle darf insofern den beteiligten Behörden keine Weisungen erteilen. Dies entspricht auch den Regeln, die das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Handeln von Verwaltungsbehörden aufstellt. Nach Abschluss der Prüfung unterrichtet die zuständige Behörde den Erstatter der Meldung und immer auch die Umweltmeldestelle über das Ergebnis. Die Umweltmeldestelle geht grundsätzlich von einer fachlich und rechtlich korrekten Beurteilung der zuständigen Behörde aus, kann jedoch im Einzelfall eine weitere Prüfung veranlassen, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte vorliegen."
Der LNV hält es aus diesem Grund für wenig erfolgversprechend gegen Behörden Umweltmeldungen einzureichen. Wir empfehlen daher in solchen Fällen, sich zunächst unmittelbar mit der betreffenden Behörde in Verbindung zu setzen und das Anliegen als LNV-Vertreter/in vorzubringen. Führt dies trotz gravierender Umweltbeeinträchtigungen zu keiner Lösung, sollte der Vorfall über die LNV-Geschäftsstelle der nächst höheren Behörde bekannt gemacht werden
© Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.,
Olgastraße 19, 70182 Stuttgart
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