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INFO 4/2001
Markungs- und Bachputzeten
Einleitung
Markungs- und Bachputzeten dienen dazu, die ärgerlichen Hinterlassenschaften schlampiger oder sorgloser Zeitgenossen zu entsorgen.
Das gutgemeinte Unterfangen findet jedoch meist zum falschen Zeitpunkt statt. In den ersten Frühlingswochen reagieren etwa Vögel, die jetzt mit der Brut beginnen und Bodentiere, die aus der Winterpause erwachen, äußerst empfindlich auf derart massive Störungen.
Vögel suchen Nistplätze oder beginnen mit dem Nestbau, die Hasen sind auf Partnersuche und die Igel wachen allmählich aus dem Winterschlaf auf. Und allesamt wollen sie bei diesen Beschäftigungen in Ruhe gelassen werden.
Insbesondere die in Hecken nistenden Vögel lassen sich durch putzende Störenfriede gründlich aus dem Brutkonzept bringen. Gerade in dichten Büschen und Hecken sammelt sich Unrat massenhaft an - weil ihn beispielsweise Hochwasser angeschwemmt oder Menschen dorthin geworfen haben. Mit Vorliebe machen sich Putzer frohgemut über das Buschwerk her (1).
Sinn und Unsinn
So wie es laut Naturschutzgesetz verboten ist, während der Vegetationsperiode vom 1.3.- 30. 9. Bäume und Hecken zu schneiden, sollten auch andere vermeidbare Stressfaktoren wie Putzeten unterbleiben.
Im Grunde ist es widersinnig, Jugendliche den Dreck anderer entfernen zu lassen. Man muss vielmehr von vornherein mehr tun, um eine Verunreinigung der Landschaft zu verhindern und die Leute dazu bringen, nicht unbekümmert alles mögliche wegzuwerfen. Notfalls mit härterer Bestrafung (1).
Zielgerichtet und effektiver würde mit Sicherheit ein hohes Pfand auf alle Verpackungen zu einer Reinhaltung führen. Auch wenn es dann immer noch Menschen gibt, die "Wertstoffe" wegwerfen, so werden sich doch bei entsprechend hohem Pfand Menschen finden, die bereit sind, diese wieder aufzulesen.
Putzeten dürfen - kurz gesagt - nicht dazu führen, dass andere bedenkenlos ihren Müll draußen loswerden, weil sie wissen, dass ansässige Vereine es wieder aufräumen. Diese Bedienungs-Automatik würde dazu beitragen, dass die Prävention erschwert wird. (2,3) Jede Putzete sollte deshalb zu einer Werbeveranstaltung für Müllvermeidung und umweltfreundlichen Verhalten werden (3).
Aus Behördensicht sind solche Aktionen höchst willkommen, schließlich werden von Naturschützern öffentliche Aufgaben übernommen, die nichts kosten. Deshalb sollten unbedingt die Kommunen mit eingebunden und in die Pflicht genommen werden. Sie sollten die Müllsäcke und deren Abtransport, die Gerätschaft/Ausrüstung und ein Vesper stellen (2).
Vor allem ein gemeinsames Vesper zum Abschluss eines Umwelt-Aktionstages für alle Helfer (zumeist aus örtlichen Vereinen wie Sportverein, freiwillige Feuerwehr u.a.) auf Kosten der Gemeinde würdigt den Einsatz (2).
Die Naturschützer sollten darauf hinweisen, dass das, was sie da an Dreck und Müll beseitigen, eigentlich die Ergebnisse von Ordnungswidrigkeiten sind. Die Kommunen sollten deshalb gelegentlich ein Bußgeldverfahren öffentlichkeitswirksam durchführen (2).
Sinnvoll ist es, die Putzete mit Erziehungsarbeit in Sachen Natur- und Umweltschutz zu verbinden und beispielsweise klar zu machen, dass verrottete Batterien, alte Farbtuben oder sogar Altöl in Wald und Flur fatale Folgen haben können (1).
Zeitpunkt
Aufräumaktionen in der Landschaft oder in Parks sollten spätestens Ende Februar beendet sein. Die beste Zeit für eine großangelegte Putzaktion sind sicher die Monate Oktober/November, weil dann die Brut- und Vegetationsperiode abgeschlossen ist, der Frost aber noch nicht eingesetzt hat. Ideal wären deshalb die Herbstferien (2, 4).
Auch das zeitige Frühjahr (Februar) kommt in Frage. Dann ist die Vegetation noch nicht so weit fortgeschritten. Trittschäden an der Vegetation werden in diesem Zeitraum weitgehend vermieden, so an den frühaustreibenden Frühjahrsblühern (3, 4).
Auch ist im Herbst und im zeitigen Frühjahr der Unrat besser zu sehen und kann leichter und damit schneller aufgenommen werden (3).
Putzaktionen auf Spiel- und Rastplätzen und entlang der Wege können in der Regel während des ganzen Jahres durchgeführt werden.
Eine Putzete kann auch in Verbindung mit einer Nistkastenkontrolle, Instandsetzung von Wanderwegen, Schutzgebietsmarkierungen, Biotoppflege oder der Neuanlage von Biotopen (Heckenpflanzung, Tümpelanlage) erfolgen (2). So kann die Zahl der Störungen reduziert werden.
Säuberungsaktionen am Gewässeruferbereich sollten auf die Zeit des Herbstes (Mitte September - Mitte Oktober) begrenzt werden. Im Frühjahr würden die wirbellosen Bachbewohner wie Libellen, Köcher- und Eintagsfliegen oder Käfer gestört werden. Im Frühling und Sommer brauchen Fische, Vögel und alle anderen am Bach lebende Tiere unbeeinträchtigte Reviere. (5). Im Spätherbst und Winter ist die Ruhezeit für die Amphibien, die zu einem gewissen Prozentsatz auch im Schlamm stehender Gewässer überwintern.
Laut Wasserbauerlass dürfen Räumungsarbeiten bei Ufergehölzen nur vom 1.10. bis 28. 2. durchgeführt werden (3).
Bei Gewässerputzeten ist zu unterscheiden, ob es um ein Forellengewässer (Salmonidengewässer) handelt oder um ein Gewässer, das vorwiegend von karpfenartigen (Cypriniden) Fischen besiedelt wird. Salmonidengewässer bedürfen im Herbst und Winter der höchsten Schonung. Die Wanderung zu den Laichplätzen beginnen bei Bach- und Seeforellen bereits im Herbst. Schon ab Dezember laichen die Forellen ab. Der Laich ist sehr schädigungsanfällig. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannte Dottersackbrut, die sich nach dem Schlüpfen im Lückensystem des Gewässergrundes befindet.
Die gesetzliche Schonfrist der Bachforelle geht vom 1.10. - 28.2., die der Äsche vom 1.2. - 30.4. Aktivitäten in Gewässern während den Schonzeiten der Fische wirken sich auf die Laich- und Brutentwicklung sowie auf das Vorkommen der Elternfische negativ aus. Säuberungsaktionen sollten in Forellengewässern daher möglichst vor Oktober, besser im September durchgeführt werden (5).
Bei Bachputzeten kommen übrigens nur Gewässer in Frage, deren Unterhaltung in den Händen der Gemeinde liegt. Pflegemaßnahmen an Gewässern erster Ordnung sind in der Regel Ländersache und werden von den Wasserwirtschaftsämtern durchgeführt (3).
Vorbereitung und Durchführung
Suchen Sie nach einer Kooperationsmöglichkeit mit anderen Gruppen.
Das zu säubernde Gebiet sollte flächenmäßig begrenzt sein. Es muss ermittelt werden, wer für das Gebiet zuständig ist. (Forstamt, Naturschutzbehörde, Gemeinde). Es sollte geklärt werden, ob von Seite der zuständigen Behörde irgendwelche Einwände gegen die Putzaktion bestehen (3).
Vor einer Putzete sollte das Gebiet besichtigt werden, ob sich eine Putzete überhaupt lohnt. Die Schwerpunkte der wilden Ablagerungen sollten erfasst werden, damit sie bei der Putzete schnell und gezielt beseitigt werden können. Ein zeitraubendes Suchen von vielen freiwilligen Helfern, verbunden mit Trittschäden und Störungen, ist dann nicht mehr nötig (5).
Auch ist es sinnvoll, vorher festzustellen, um welche Art von Müll es sich handelt. Sind es vorwiegend Kleinteile, ist es auch Großmüll oder gar Sondermüll (Autobatterien)? Mit der Gemeinde muss eine Stelle vereinbart werden, an der der gesammelte Müll deponiert wird. Bei größeren Putzeten sollten entlang eines befahrbaren Weges in bestimmten Abständen Sammelstellen festgelegt werden. Es muss geklärt werden, wer den gesammelten Müll abtransportiert. Meist sind Gemeinden bereit, Fahrzeuge für den Abtransport bereitzustellen (sonst bei einem Bauern fragen). Die Gemeinde organisiert selbst nach Absprache den Abtransport oder teilt den Organisatoren zumindest mit, wohin der Müll gebracht werden muss.
Zum Sammeln von Kleinteilen benötigt man kräftige Müllbeutel (Gemeinde anfragen), Lederarbeitshandschuhe (besser als Gummi!) und Grillzangen/Spießstäbe (oder Gemeinde/Bauhof anfragen). Für Glas und Metall sollten Eimer und Körbe verwendet werden. Für Scherben sollte Besen/Rechen und Schaufel mitgebracht werden. Günstig ist es, wenn jede Gruppe eine Schubkarre hat, um den Müll zu den Sammelstellen zu bringen.
Gummistiefel oder feste Schuhe sind die geeignete Fußbekleidung.
Verbandszeug sollte dabei sein, falls sich jemand trotz Handschuhen verletzt!
Bei großen Putzeten sollten Kleingruppen gebildet werden (4-6 Personen) und jeder Gruppe ein genau abgegrenztes Gebiet zugeteilt werden. Jede Gruppe muss Behältnisse, Spieße oder Zangen, Verbandszeug haben. Für Großmüll sollte eine eigene Gruppe aus kräftigen Personen gebildet werden (3).
Übereifer ist übrigens fehl am Platz. Es sollte nicht jede Hecke, jedes Feldgehölz und Bachufer und jedes Unterholz im Wald nach Müll durchstöbert werden, um nicht unnötig Tiere aufzuscheichen (4).
Öffentlichkeitsarbeit
Um eine starke Beteiligung zu erreichen, sollte eine Putzaktion schon frühzeitig und wiederholt angekündigt werden durch Veröffentlichungen im Amtsblatt und in der Tageszeitung/Anzeigenblätter. Die Ankündigung sollte Datum, Uhrzeit, Treffpunkt und Gerätschaft/Ausrüstung, die mitzubringen ist, enthalten.
Um aus der Putzete eine öffentlichkeitswirksame Aktion zu machen, könnte der gesammelte Müll zu Demonstrationszwecken an einem zentralen Ort zusammen-gestellt werden. Gut ist dies in Verbindung mit einem Info-Stand, an dem über die Vermeidung von Müll und Einwegverpackungen aufgeklärt wird, sowie allgemein über natur- und umweltfreundliches Verhalten. Hierzu sollten auch Pressevertreter eingeladen werden, um über die Aktion zu berichten.
Nach der Putzete sollte es die Möglichkeit zu einer gemeinsamen Zusammenkunft mit Vesper und Getränken geben, möglichst auf Kosten der Gemeinde. Die hat mit der Aktion schließlich viel Geld und Verwaltungsaufwand gespart.
Jede Putzete sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, für den oder die Vereine zu werben. Also Informationsmaterial nicht vergessen und zum Abschluss verteilen (3).
Wir wünschen viel Spass und Erfolg!
Quellen
- Reutlinger Generalanzeiger, 18.01.1998
- Vorschläge diverser LNV-Arbeitskreise
- Schwäbischer Albverein, Merkblatt für Putzaktionen und Infobrief 7/84
- NABU, Pressemitteilung vom 25.03.1998
- Ministerium Ländlicher Raum, Schreiben vom 18.08.1997, Az 63N-8872.06
- Landesfischereiverband, Schreiben vom 09.09.1997 an das Ministerium
Stuttgart, den 30.03.2001
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