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INFO 2/2002

Eindämmung des Landschaftsverbrauchs


Das Ziel, dem fortgesetzten Verbrauch von Landschaft im Land Baden-Württemberg wirksam Einhalt zu gebieten, ist nur zu erreichen, indem es mit anderen gesellschaft-lichen Aufgaben gebündelt wird. Die auch aus anderen Gründen anstehende Neuori-entierung von Städtebau und Siedlungswesen und die Notwendigkeit der Wiedernut-zung von Stadtbrachen bieten sich für die Formulierung einer solchen integrierten Strategie unmittelbar an.
Die im Umweltplan des Landes vom Dezember 2000 vorgeschlagenen Maßnahmen reichen auch nicht annähernd aus, dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungspolitik in den kommenden zehn Jahren entscheidend näher zu kommen. Der LNV zeigt mit den Forderungen auf, wo in der Umweltpolitik des Landes unbedingt nachgebessert werden muss.

Dieses LNV-Info gliedert sich wie folgt:

Resolution der LNV Mitgliederversammlung zur Eindämmung des Flächenverbrauchs
Situationsbeschreibung
Wo liegen die Gründe dafür, dass die Erklärungen zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs bisher keinen spürbaren Erfolg aufweisen?
     (I) allgemeine Gründe
     (II) Akteure und ihre Möglichkeiten
Literatur


Situationsbeschreibung
  1. Der jährliche Landschaftsverbrauch hält unvermindert an; er nimmt sogar noch zu. In den vergangenen 50 Jahren hat sich die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr geradezu verdoppelt. Diese Entwicklung geht in Baden-Württemberg überwiegend zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich im gleichen Zeitraum um ein Fünftel verringert haben. 1997 sind in der Bundesrepublik pro Tag 120 ha in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt worden, 1998 waren es 124 ha und 1999 betrug die Zuwachsrate 129 ha pro Tag (dies entspricht ca. 183 Fußballfelder). Bei weiteren ungehinderten Flächenverbrauch wird für 2020 ein Verbrauch von 190 ha pro Tag prognostiziert (ca. 250 Fußballfelder). Für Baden-Württemberg existieren ähnlich beängstigende Zahlen. Wurde 1993 pro Tag 8,2 ha an Landesfläche verbraucht, so waren es 1998 schon 11ha und 2000 knapp 12 ha. Das bedeutet, dass jedes Jahr mehr als 4500 ha Bodenfläche für Siedlung und Verkehr neu in Anspruch genommen werden (Statistisches Landesamt Baden- Württemberg, 2001). Nicht nur bei Natur- und Umweltschutzverbänden, sondern zunehmend auch in den Medien und bei den Trägern politischer Verantwortung ist erkannt, dass die Fortset-zung eines derart hohen Landschaftsverbrauchs mit den Zielen der nachhaltigen Siedlungsentwicklung unvereinbar und deshalb untragbar ist.

  2. Landschaftsverbrauch ist nicht das Ergebnis eigenmächtigen Handelns von In-vestoren, sondern das Ergebnis von Entscheidungen der Parlamenten und Behör-den, die Grundsätze für die Siedlungsentwicklung aufstellen und durch ihre Planun-gen dafür sorgen, dass noch unbebaute Landschaft für Siedlung und Verkehr aus-gewiesen und erschlossen wird.

  3. Der Landschaftsverbrauch vollzieht sich nicht nur in Ballungszentren, sondern genauso in Mittelzentren und verstärkt im ländlichen Raum. Bundesweit hatten die Siedlungs- und Verkehrsflächen im Jahr 2000 einen Anteil von ca. 12% an der Bo-denfläche, in Baden-Württemberg von ca. 13%. In den einzelnen Regionen ist ihr An-teil sehr unterschiedlich: In der Region Stuttgart beträgt er 20,6%, Mittlerer Oberrhein 17,0%, Unterer Neckar Raum 16,3% und den geringsten Versiegelungsgrad besitzt die Region Bodensee-Oberschwaben mit einem Anteil von immerhin noch 9,6% der Bodenfläche (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg). "In Verdichtungsräu-men liegt der Anteil bei rund 50%. Siedlungs- und Verkehrsnutzung stellen mittler-weile die drittgrößte Art der Bodennutzung in der Bundesrepublik dar" (Umweltbun-desamt, 2000).
    Die Wohnbautätigkeit stieg allein im Zeitraum 1997 bis 2001 um 8,8%, somit entfal-len 27% der Siedlung- und Verkehrsflächen Baden-Württembergs auf Wohnzwecke. Insgesamt ist die Anzahl der Wohngebäude in den vergangenen 50 Jahren um fast das Dreifache auf 2.138.836 Objekte angestiegen. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der PKW um das 22-fache zu auf fast 6 Millionen. "Deutschland hat nach Bel-gien und Holland das dichteste Fernverkehrsnetz Europas. Zwischen 1991 und 1996 nahmen die Bundesautobahnen und Kreisstraßen um rund 35% zu. Der Anteil der Bundes- und Landesstraßen stieg um 25%." (Bundesministerium für den Verkehr, 1996). Von den 475.000 ha Siedlungs- und Verkehrsfläche entfallen in Baden-Württemberg 40% auf Straßen, Wege und Plätze. Darin enthalten sind die Trassen und Flächen für den Schienen- und Luftverkehr. Im Vergleich zum Jahr 1997 nahm der Flächenbedarf für neue Verkehrswege in Baden-Württemberg bis 2001 um 1,4% zu (Baden-Württemberg in Wort und Zahl, 2001).
    Dieser enorme Landschaftsverbrauch resultiert vornehmlich aus einem Leitbild, nach dem zunehmender Bedarf an baulichen Nutzflächen durch Inanspruchnahme von zusätzlichem "Grund und Boden" und nicht durch Intensivierung der Nutzung bereits erschlossener Flächen gedeckt wird. In Anbetracht dieses Denkens wachsen Bal-lungsgebiete an ihren Rändern, aber auch in die eigenen Grünbestände hinein. Orte im Umland von Oberzentren verschlingen die zwischen ihnen liegenden Grünflächen und wachsen zu locker bebauten Mittelstädten zusammen. Dörfer in der freien Land-schaft siedeln Betriebe und Eigenheime an ihren Rändern in großzügig zugeschnit-tenen Neubaugebieten an.

  4. Die entscheidende Rolle spielt dabei die "funktionalistische" Gebietstrennung von Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Freizeit und die damit einhergehende Auflocke-rung der Siedlung. Die Gesellschaft hat sich längst daran gewöhnt, mit dem nicht vermehrbaren Gut von "Grund und Boden" bedenkenlos großzügig umzugehen.
    Der zunehmende Bedarf an baulichen Nutzflächen resultiert nicht in erster Linie aus einer wachsenden Bevölkerung oder einer wachsenden Zahl von Arbeitsplätzen, sondern aus einem zunehmenden Pro-Kopf-Verbrauch von Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen. "In den letzten 100 Jahren stieg die Bevölkerung in mittleren Städ-ten Baden-Württembergs um den Faktor 3, der Bodenverbrauch aber um den Faktor 50." (Prof. Dr. Karl Stahr, Universität Hohenheim). Ein Grund für die nicht proportio-nale Entwicklung liegt u.a. in der gestiegenen Inanspruchnahme von Wohnflächen: Zwischen 1965 und 1998 stieg die beanspruchte Wohnfläche pro Einwohner von 22 qm auf 39 qm an (Statistisches Bundesamt). Einer der Gründe hierfür ist der hohe Anteil an Ein- und Zweipersonen-Haushalten, der laut Raumordnungsprognose 1997 in Baden-Württemberg bei rund 68% lag und bis 2015 auf 74% ansteigen wird.
    Die Gewerbe- und Industrieflächen haben einen Anteil von rund 20% an den Sied-lungs- und Verkehrsflächen. Im Zeitraum von 1997 bis 2001 ist ihr Anteil um 8,2% gestiegen (Baden-Württemberg in Wort und Zahl, 2001). Demgegenüber sank die Anzahl der Arbeitsplätze im Vergleich zu 1990 um 3,1%, im produzierenden Gewer-be sogar um 15,4%. Allein die Regionen Franken (+4,8%), Südlicher Oberrhein (+2,9%) und Donau-Iller (+1,9%) können Zuwächse an Arbeitsplätzen vorweisen. In Stuttgart beträgt dagegen der Rückgang minus 7,1%.

  5. Landschaftsverbrauch ist längst nicht mehr ein ökologisches Thema unter vielen anderen, sondern ein vorrangiges Problem größter Tragweite mit unübersehbaren Folgewirkungen. Die in der 1998 ausgelaufenen Legislaturperiode vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" hat nicht umsonst in ihrem Abschlussbericht festgehalten, dass die Rückführung des Land-schaftsverbrauchs auf ein unabdingbares Minimum die überhaupt wichtigste Aufgabe im Bereich des Umweltschutzes nach dem Klimaschutz darstellt. Sie forderte eine Reduzierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2010 um 90% auf bundesweit täg-lich 12 ha. Formuliertes Ziel des Bundesumweltministeriums war 1998 eine Rückfüh-rung auf immerhin noch 30 ha bis ins Jahr 2002. Auch dies wurde nicht einmal an-satzweise in Angriff genommen.

  6. Landschaftsverbrauch zerstört nicht erneuerbaren Böden, macht Landschaft zum ökologischen Flickenteppich, vernichtet die Existenzgrundlagen biologischer Vielfalt und schmälert die kulturelle Bedeutung von Landschaft als Grundlage für Versorgung und Erholung.
    Landschaftsverbrauch ist in unserem Lande weitgehend gleichzusetzen mit Zersiedelung. Zu seinen Folgewirkungen gehören unverhältnismäßiges Verkehrswachs-tum, Verlust der Nahversorgung, Schwächung weicher Standortfaktoren der Arbeits-welt, die Zunahme sozialräumlicher Ungleichbehandlung und der Verlust der Integra-tionsfunktion von Stadt und Siedlung.

  7. Der Schlüssel für eine Rückführung des übermäßigen Landschaftsverbrauchs liegt in den städtebaulichen Konzepten der Innenentwicklung und des Flächenrecyc-lings. "Je größer die Städte bzw. Stadtregionen sind, desto ausgeprägter sind Ten-denzen von Entmischung und Flächenverbrauch im Umland zu beobachten. Deshalb sollte sowohl zur Vermeidung sozialer Segregation als auch zur Verringerung der Verkehrsprobleme verstärkt auf eine Mischung der Funktionen Wohnen, Versorgen, Arbeit und Freizeit gezielt werden. Für eine 'Stadt der kurzen Wege' gibt es eine rea-listische Chance, wenn die frei werdenden Flächen von Industriebrachen, Mili-tärstandorten sowie Bahn- und Postanlagen h i e r z u genutzt werden" (Aus dem Strategiepapier des Deutschen Städtetags "Bestandsaufnahme und Perspektiven: Städtebaupolitik aus Sicht der Städte" vom November 1999).

  8. Politik und Planung plädieren schon seit längerem für Innenentwicklung "vor" Au-ßenentwicklung, offensichtlich aber ohne spürbare Auswirkung auf den immensen Landschaftsverbrauch.
    Die Auswirkungen der Globalisierung und des innereuropäischen Wettbewerbs werden zum Anlass genommen, Innenentwicklung überwiegend zu einem Instrument des Stadtmarketing zu machen (Bau von Einkaufs- und Erlebniszentren, Fachmärk-ten mit großzügigen Parkierungsangeboten und von Wohnparks für Gutverdienen-de). Die Folge: Trotz Innenentwicklung wird weiterhin großzügig auf die freie Land-schaft zurückgegriffen.

  9. Die Bemühungen, auf dem Gesetzeswege ein Umsteuern zu erreichen (refor-mierte Grundsteuer als Bodenwertsteuer, Flächenausweisung über Zuweisungen, Versiegelungsabgaben) stecken noch in den Mühlen fleißiger Kommissionen. Zitat aus 'Steuerung der Flächennutzung', Informationsschrift des Bundesamts für Bauwe-sen und Raumordnung 1999: ". . . stehen wir bei der Diskussion über preisliche An-reize zur Steuerung der Flächennutzung und der Umsetzung dieser konzeptionellen Überlegungen in praktische Politik erst am Anfang". Auch weil dies so ist, muss ein kritischer Blick auf den Stand der Dinge zu dem Schluss kommen, dass der Land-schaftsverbrauch schneller über ein neues politisches Konzept der Stadtentwicklung (Innenentwicklung "statt" Außenentwicklung) einzudämmen ist, als über ein preisli-ches Korsett für eine inzwischen längst veraltete Zersiedelungspraxis.


Wo liegen die Gründe dafür, dass die Erklärungen zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs bisher keinen spürbaren Erfolg aufweisen?

Allgemeine Gründe
    Verzicht auf Landschaftsverbrauch wird als lästige Pflicht und nicht als Chance für eine bessere Stadtentwicklungspolitik betrachtet. Dabei spielen gern gepflegte D e n k s c h a b l o n e n eine maßgebende Rolle.

    Der funktionalistische Planungsansatz (Funktionstrennung und Auflockerung) macht es in den Augen vieler Verantwortlicher offenbar überflüssig, noch nach dem Zweck der Stadt und nach den konkreten individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnissen zu fragen, die die Stadt zu befriedigen hat.
    Typische Denkschablonen sind im Folgenden aufgelistet:

    D e n k s c h a b l o n e 1: Wenn die Menschen pro Kopf immer mehr Wohnfläche brauchen, muss auch das Bauland immer weiter ausgedehnt werden.

    D e n k s c h a b l o n e 2: Wohnungseigentum wird mit dem Eigenheim, dieses mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern gleichgesetzt. Wohnungseigentum ist nützlich, auch im Interesse der Alterssicherung. Aber warum setzen Politiker den Wunsch nach Wohnungseigentum grundsätzlich mit dem Wunsch nach immer neuen Einfamilienhäusern gleich, ohne zu fragen, ob viele Menschen nicht mit einer Wohnung in einem Stadthaus genau so gut und vielleicht besser und preisgünstiger bedient sind?

    D e n k s c h a b l o n e 3: Die Ausweisung von neuem Bauland zu unterlassen, heißt, "das Bauen zu verbieten". Dass die Wiedernutzung von Siedlungsbrachen ebenso Möglichkeiten zum Bauen bietet, wie die Umwandlung der grünen Wiese zu Bauland für Wohnhäuser und Gewerbe, hängt mit der nächsten Denkschablone zusammen:

    D e n k s c h a b l o n e 4: In der Vorstellung vieler Kommunalpolitiker kann man die Leute höchstens Einfamilienhäuser in eigener Regie und nach eigenen Vorstellungen bauen lassen. Alle größeren und dichteren Bauvorhaben erfordern Bauträger oder Projektentwickler, die zwar im Hinblick auf Gewinne planen, dafür aber auch allein wissen, was sich rechnet und was nicht.

    D e n k s c h a b l o n e 5: Obwohl allgemein bekannt ist, dass neue Arbeitsplätze fast ausschließlich nur noch in kleinsten, kleinen und mittleren Betrieben entstehen, heißt Wirtschaftsförderung stets: neue Gewerbegebiete, Gewerbeparks, Büroparks, Technologieparks.

    D e n k s c h a b l o n e 6: Verkehr ist eine öffentlich mitzufinanzierende Notwendigkeit, weil die Menschen ihre Bedürfnisse in der nach funktionalistischen Gesichtspunkten geordneten Stadt nicht mehr "vor Ort" erledigen können.

    D e n k s c h a b l o n e 7: Kinder wachsen am besten auf der grünen Wiese auf. Städtische Quartiere sind gefährlich. Kinder und Jugendliche sollen von Erzieherinnen und Lehrerinnen lernen, keinesfalls von der Gesellschaft und der Arbeitswelt eines lebendigen Stadtteils.

    D e n k s c h a b l o n e 8: Integration ist weniger eine Angelegenheit des Zusammenlebens als des Erlernens der deutschen Sprache. Keine Zuwanderungskommis-sion hat sich bisher mit den Folgen der räumlichen Segmentierung und des Rückzugs der Bessergestellten in die Einfamilienhausgebiete für die Migrationspolitik auseinandergesetzt.


  1. Akteure und ihre Möglichkeiten
  2. Die Siedlungsentwicklung wird durch unterschiedliche Akteure mit ganz verschiedenen Handlungsmöglichkeiten beeinflusst: durch Nutzer im Wohn-, Gewerbe- und Kulturbereich, durch kommunale Parlamente und Behörden, durch Landes- und Bundespolitik.
    Vorab ist festzuhalten, dass in der Bundesrepublik keinem Nutzer erlaubt ist, ein Gebäude einfach in die Landschaft zu stellen - etwa so wie ein Autohalter sein Fahrzeug auf die Straße bringt. Stets haben vor einer Bautätigkeit demokratisch gewählte Parlamente und Verwaltungen unter Anleitung von Berufsplanern konkreten Orte und Flächen festzugelegen.

    1. Nutzer als Akteure
      • Nutzer und der Immobilienmarkt
        Nutzer sind sowohl als Gewerbe- als auch als Wohn- oder Kulturnutzer auf Angebote auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt angewiesen. Viele Wohn- und Gewer-benutzer weichen an den Stadtrand aus, weil die Angebote "in der Stadt" nicht in ausreichendem Umfange auf dem Markt oder zu teuer sind. Kulturnutzer müssen häufig ihre Wünsche schon deshalb begraben, weil sie auf innerstädtische Lagen angewiesen sind.
        Angebote "in der Stadt" sind teuer, weil ihnen eine große unbefriedigte Nachfrage gegenübersteht. Schon dies spricht dagegen, dass die Nutzer immer nur die "grüne Wiese" als Standort im Auge haben.

      • Konkurrenz mit Bauträgern
        Der Grundstücksmarkt in städtischen Milieus wird heute mehr denn je von Bauträ-gern beherrscht, so dass für das Bauen in Eigenregie kaum Raum bleibt. Die einzige Ausnahme von dieser Feststellung machen Altbauten, die oft direkt über private Zei-tungsannoncen oder Mundwerbung angeboten werden. Viele Bausparer wollen eben in Eigenregie planen und bauen, deshalb sind die Angebote von Bauträgern für sie wenig attraktiv.

      • Standortpräferenzen
        In der Kommunalpolitik herrscht die Meinung vor, dass "70% der Wohnungssuchen-den das Einfamilienhaus im Grünen suchen". Daraus folgt zunächst einmal, dass immerhin 30% der Wohnungssuchenden Angebote in städtischen dichten und ge-mischten Milieus bevorzugen. Sie stellen das Potential dar, das, bei einer entspre-chenden Politik, für die Innenentwicklung gewonnen werden kann.
        Aus einer Umfrage der Bausparkasse Schwäbisch Hall (gemeinsam mit der Wo-chenzeitschrift STERN) vom Frühjahr 2001 ergibt sich zur Überraschung mancher Planer, dass der Anteil der Wohnungssuchenden, der einen städtisch bebauten Standort vorzieht, unter "bestimmter Bedingungen" sogar bei 70% liegt. Über diese Bedingungen muss man nicht lange rätseln: sichere und verkehrsberuhigte Straßen und damit weniger Lärm, vernünftige Boden- und Gebäudekosten, ausreichende Grünflächen, gute Infrastruktur.
        Pilotprojekte haben gezeigt, dass diese Bedingungen durchaus zu erfüllen sind, wenn Stadtbrachen gezielt für Mischnutzungen herangezogen werden und die Bau-flächen mit Vorrang Nutzern und Nutzergruppen zum Bauen in Eigenregie angeboten werden. Solche Lösungen kommen dem Wunsch vieler Menschen nach einem le-bendigen Viertel und zugleich nach selbstbestimmtem Planen und Bauen entgegen.

      • Gewerbenutzer und Innenentwicklung
        Ähnliches wie für den Wohnungsbedarf gilt auch für den Flächenbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kulturbetreibern. Diese Betriebe müssen sich meist von heute auf morgen für einen Standort entscheiden und benötigen dann eine bereits hergestellte Fläche. Das ist ein erschwerenden Faktor. Solange sich die Ge-werbekammern und die Wirtschaftsförderer auf den verschiedenen Ebenen kaum für das Thema Innenentwicklung interessieren, haben es Interessenten dieses Seg-ments besonders schwer, geeignete Standorte in dicht bebauten Lagen zu finden. Anders ist die Situation bei zentralen Geschäftslagen mit den für sie typischen wei-chen Standortvorteilen.

    2. Kommunen als Akteure
      • Kommunen im Wettbewerb
        Kommunen sind in ihrem Handeln außerordentlich stark durch interkommunalen Wettbewerb um Steuerzahler und Arbeitsplätze bestimmt. Dieser Wettbewerb findet unter sehr ungleichen Startbedingungen statt. Bestimmte Folgewirkungen werden bei der Ansiedlung einfach ignoriert, wie die Externalisierung von Folgekosten auf die zentralen Städte, auf die Allgemeinheit der Steuerzahler und auf zukünftige Genera-tionen.
        Solange der motorisierte Individualverkehr seine Folgekosten nur zum Teil trägt, so-lange die Kosten des Landschaftsverbrauchs überhaupt nirgends verbucht werden, kann nicht erwartet werden, dass selbstregulierend mit Flächen sparsam umgegan-gen wird.

      • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden?
        Es ist auffallend, dass die Kommunen die im Baugesetzbuch und im Raumord-nungsgesetz vorgegebenen Spielregeln zum sparsamen Umgang mit Grund und Bo-den kaum einhalten und offenbar auch von den Aufsichtsbehörden nicht ausreichend kontrolliert werden.
        • § 1 Abs. 5 Ziff. 4 Baugesetzbuch: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigten . . . gemäß § 1a die Belange des Umwelt-schutzes - auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien-, des Naturschut-zes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des Was-sers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, so-wie das Klima.
        • § 1a Abs. 1 Baugesetzbuch: Mit Grund und Boden soll sparsam und scho-nend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwen-dige Maß zu begrenzen.
        • § 1a Abs. 2 Ziff. 3 Baugesetzbuch: In der Abwägung nach § 1 Abs. 6 (Ab-wägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne) sind auch zu berücksichtigen . . . die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).
        • § 2 Abs. 1 Raumordnungsgesetz: Die Grundsätze der Raumordnung sind im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 (Inhalte der Leitvorstellung) anzuwenden.
        • § 2 Abs. 2 Ziff. 2 Raumordnungsgesetz: Grundsätze der Raumordnung sind: . . . Die dezentrale Siedlungsstruktur des Gesamtraums mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger Zentren und Stadtregionen ist zu erhalten. Die Siedlungstä-tigkeit ist räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zent-raler Orte auszurichten. Der Wiedernutzung brachgefallener Siedlungsflächen ist der Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen zu geben.
        • § 2 Abs. 2 Ziff. 12, Satz 3 Raumordnungsgesetz: Die Siedlungsentwicklung ist durch Zuordnung und Mischung der unterschiedlichen Raumnutzungen so zu gestalten, dass die Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird.


      • Regeln bleiben unwirksam
        Eigentlich müssten diese gesetzlichen Regeln Innenentwicklung statt Außenentwicklung automatisch zur Folge haben. Aber:
        • Es gibt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen keine Pflicht und kein Verfahren zur Abwägung mit regionalen Stadtbrachen-Bilanzen.
        • Die Vorschriften der Baunutzungsverordnung über die Dichten der baulichen Nutzung (§ 17), die "nicht überschritten werden dürfen" legen der Kommunalpolitik nahe, dass dichte Bebauungen allenfalls ausnahmsweise in Frage kommen. Mischgebiete sind so nur mit einer Grundflächenzahl von bis zu 0,6 und einer Geschossflächenzahl von bis zu 1,2 (d.h. höchstens zweigeschossig oder mit einem größeren nicht überbaubaren Anteil des Baulands) vorge-sehen. Dichtere Mischgebiete sind kurioserweise nur zulässig, "wenn (u.a.) nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden" werden.

        Existierte eine Übersicht über die Siedlungsbrachen in Baden-Württemberg, würde diese mit Sicherheit ergeben, dass in den vergangenen zehn Jahren 90% der Bra-chen für Zwecke und mit Dichten umgenutzt wurden, die der Stadtrandwanderung gar nicht wirksam begegnen können. Viele derartige Brachen sind im übrigen - oft nach mehrfachem Scheitern von Investorenprojekten - nach langen Jahren immer noch ungenutzt geblieben.

      • Kommunen und Stadtbrachen- Management
        Die Kommunen scheuen sich davor, die Aufgabe der Wiedernutzung von Siedlungsbrachen selbst in die Hand zu nehmen. Die finanziellen Risiken sind ihnen zu hoch. Sie verschenken dadurch die Möglichkeit, auf Planungsinhalte und Verfahrensgrundsätze (u.a. auf die oben beschriebenen Bedürfnisse von Nutzern als Investoren) maßgeblich Einfluss zu nehmen. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die derzeitigen Fördermechanismen (z.B. bei der Eigenheimförderung). Sie bieten den Kommunen kaum Unterstützung bei dem Bemühen um einen zielführenden Umgang mit Stadtbrachen.


    3. Die Landesregierung Baden- Württemberg als Akteur
      • Umweltplan
        Das Land formuliert in seinem Umweltplan vom Dezember 2000 zwar die "deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs", allerdings ohne qualitative Ziele anzugeben und ohne Festlegung einer wirklich zielführenden Strategie. Charakteristisch ist der Hinweis in der Einleitung zum Kapitel Bodenschutz der Kurzfassung, nämlich dass "eine dynamische Wirtschaft immer neue Industrie-, Wohn- und Verkehrsflächen braucht".
        Ziele des Landes laut Umweltplan:
        Der Flächenverbrauch von derzeit 4.500 ha pro Jahr soll zur langfristigen Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten des Landes bis zum Jahr 2010 "deutlich reduziert" werden.
        Künftige Maßnahmeschwerpunkte des Landes laut Umweltplan:
        1. Für Neuplanungen sollen vorrangig ehemals bebaute Flächen wieder genutzt werden;
        2. Flächenressourcen-Management wird vom Land in Kooperation mit Wirtschaft und Kommunen erprobt und dokumentiert werden, dabei ist das Flächenrecycling wichtiger Bestandteil;
        3. bei der Wohnbau-Förderung sollen Alt- und Neubauten gleichgestellt werden;
        4. größere Wohnbauvorhaben sollen bevorzugt bei Anschluss an den ÖPNV gefördert werden;
        5. als Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur sollen verstärkt Entsiegelungen genutzt werden (Quelle: Umweltplan Baden-Württemberg, 2001).


      • Mangelnde Kontrollierbarkeit
        Die Ziele und Maßnahme des Umweltplans sind so unverbindlich formuliert, dass ein wirksames Controlling über die Effizienz der ergriffenen Maßnahmen notwendig ist. Natürlich stehen Umweltziele nicht allein und nicht über anderen Zielen. Dennoch kann beim Bemühen um eine Synthese zwischen unterschiedlichen fachlichen Zielen auf eine quantifizierte und terminierte und somit operative Strategie für das Ziel Flä-chenschonung nicht verzichtet werden. Aus der Art und dem Umfang der jetzt vorlie-genden Ziel- und Maßnahmen-Formulierung entsteht der Eindruck, dass ein ernst-hafter Wille, die Reduzierung des Flächenverbrauchs gegen andere Interessen wir-kungsvoll zu vertreten, nicht vorhanden ist.
        Daher fordert der LNV: ein Gesetz zur Eindämmung des Landschafts-verbrauchs und zur Sicherung der Böden, in dem das Land verpflichtet wird, den Flächenverbrauch für Siedlung, Gewerbe und Verkehr bis zum Jahr 2010 auf ein Zehntel, das sind 1,2 ha pro Tag zu reduzieren.

      • Förderpolitik
        Solange das Land Baden-Württemberg seine Förderpolitik - sowohl im Bereich des Wohnens als auch bei Gewerbe und Verkehr - nicht ganz eindeutig auf die Innen-entwicklung als die alleinige Strategie ausrichtet, wird es unmöglich sein, die gesteckten Ziele zu erreichen. Außenentwicklung muss zur Ausnahme werden!
        Es reicht nicht aus, bei der Eigenheimförderung Altbauten mit Neubauten gleichzu-stellen, denn dann werden immer noch Neubauten auf der grünen Wiese in gleichem Maße gefördert. Wie bisher erfahren Neubauten in den eigentlich "mit Vorrang" zu behandelnden Innenentwicklungsgebieten keine Bevorzugung gegenüber denen auf neu erschlossenen Flächen.
        Dasselbe gilt für die Gewerbeförderung, wo der Großteil der Fördergelder nach wie vor in die Erschließung von Gewerbegebieten an den Siedlungsrändern und auf bis-herigen Freiflächen der Ballungsgebiete fließt. Auch mit "interkommunalen Gewerbe-gebieten" wird so der Landschaftsverbrauch nicht eingedämmt.
        Daher fordert der LNV die grundlegende Umlenkung der Fördermittel in die Mobilisierung von Bauland auf Stadtbrachen als eine Strategie zur Vermeidung von weiterem Landschaftsverbrauch.

      • Bilanzierung
        Erforderlich ist für eine Erfolgskontrolle bei der Reduzierung der Flächeninanspruch-nahme:
        • eine laufende regionale Bilanzierung der Flächenreserven im Innen- wie im Au-ßenbereich,
        • eine Bilanzierung der Wiedernutzung von Siedlungsbrachen nach Umfang und Art der Neunutzung,
        • eine Bilanzierung der Auswirkungen auf den Flächenverbrauch im Außenbe-reich.

        Nur mit solchen Aussagen lässt sich ein effizientes Flächenressourcen-Management bewerkstelligen, das auch Voraussagen über das tatsächliche Angebot des Flächen-recyclings für die Reduzierung des Landschaftsverbrauchs möglich macht.
        Daher fordert der LNV ein Flächenressourcen-Management auch als ein fortzu-schreibendes Berichtswesen, das gegenüber der Öffentlichkeit das Erreichte darstellt.

      • Wissenschaftliche Aufklärung
        Das Land weist im Umweltplan auf Konflikte hin: "Sparen beim Flächenverbrauch birgt zudem Konflikte: Es kann dazu führen, dass die Betriebskosten für die Wirt-schaft höher werden, die Immobilienpreise steigen und die sozialen Spannungen in dicht bebauten Gebieten anwachsen" (Umweltplan Baden-Württemberg, 2000). Sol-che allgemein vorgetragenen Bedenken sind der Sache wenig dienlich. Das Land muss deshalb die Möglichkeit nutzen, wissenschaftliche Institute mit Studien zu be-auftragen, in denen dargestellt wird,
        • wie groß und wie konkret die Gefahr solcher Konflikte ist,
        • welche planerischen Konzepte geeignet sind, derartige Konflikte zu vermeiden und vor allem
        • welche soziokulturellen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Vorteile eine Neuorientierung in Siedlungswesen und Städtebau im Gegenteil mit sich brin-gen kann.
        Daher fordert der LNV die wissenschaftliche Erarbeitung und Einschätzung von dichter, funktional gemischter Stadtstrukturen.


    4. Die Bundesregierung Deutschland als Akteur
      • Mangelndes Interesse
        Es ist bezeichnend, dass weder die Bundesregierung noch Kräfte im Bundestag das erklärte Ziel der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" auf-greifen, den Landschaftsverbrauch in der Bundesrepublik von 120 ha pro Tag in der Mitte der 90er Jahre bis 2010 auf ein Zehntel, also auf 12 ha pro Tag zu reduzieren. Dabei hat die Enquete-Kommission in ihrem Abschlussbericht äußerst detailliert aufgezeigt, dass dieses Ziel auch eine hervorragende Chance für eine neue, zukunftsorientierte Siedlungs- und Verkehrspolitik bietet.
        Die Entfernungszulage für Pendler ebenso wie die Vergabemodalitäten der Eigenheimzulage sind Symptome für die Tatsache, dass auch für die derzeitige Bundesre-gierung Nachhaltigkeit und Entlastung künftiger Generationen nur Vokabeln sind, die beliebig aufgegriffen oder ignoriert werden können.
        Ein staatlicher Subventionsbericht, in dem dargestellt wird, wo im Siedlungs- und Verkehrswesen das Verursacherprinzip ausgesetzt ist oder nicht greift, steht den Bürgern zur Überprüfung des Regierungshandelns nach wie vor nicht zur Verfügung.
        Die Europäische Union ist jeweils ein bequemes Argument, um Maßnahmen für einen fairen Markt (= Internalisierung externer Effekte) im Siedlungs- und Verkehrswe-sen aus dem Weg zu gehen.

      • Reparaturen am bestehenden System statt innovativer Politik
        Die Aktivitäten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bereich der Stadtentwicklungspolitik beschränken sich auf Reparaturmaßnahmen am bisherigen System (Modernisierung der Bahn, Antistau-Programm, Programm Soziale Stadt, Initiative Baukultur). Von einem wirksamen Umsteuern im Hinblick auf die seit zehn Jahren veränderten sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen ist selbst für den aufmerksamen Steuerbürger nichts zu spüren.
        Eine Neuorientierung der Stadtentwicklungspolitik in Richtung auf eine effiziente Innenentwicklung "statt" Außenentwicklung würde nicht nur der Reduzierung des Landschaftsverbrauchs, sondern auch ganz unmittelbar dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" und den Bemühungen um eine Entlastung der Verkehrssysteme zugute kommen.

      • Offene Reformen
        Der Umweltplan des Landes Baden-Württemberg bezieht sich bei den künftigen Maßnahmen auf die beim Bund geplante Umgestaltung der Grundsteuer, die den Kommunen die Möglichkeit geben soll, auch finanzielle Anreize für eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu setzen. Es ist nicht bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt der Bund diese Reform zum Abschluss bringen wird und es ist eher wahrscheinlich, dass diese Reform, wenn auch sie nur eine Reparaturmaßnahme bleibt, zur Neuorientierung aller Akteure wenig beiträgt.
        Daher fordert der LNV die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Reform des Bodenrechts, der Baunutzungsverordnung, des Grundsteuerrechts und der Wohnungseigentumsförderung mit dem Ziel der Minimierung des Landschaftsverbrauchs energisch einzusetzen.

    Die aufgeführten Maßnahmen zur Reduktion des Landschaftsverbrauch sollen in einer Innenentwicklungs-Offensive münden, die von der Landesregierung Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunen und Regionalverbänden durchgeführt wird. Das Ziel ist eine konsequente Innenentwicklung als ein Mittel gegen die weitere Zersiedlung der Landschaft und die Vernichtung von Boden.


Literatur:
  • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Informationsschrift - Steuerung und Flächennutzung, 1999.
  • Bundesbaugesetz (BauGB), 1997
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Schritte zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung in Deutschland - Eine Zwischenbilanz, 1997.
  • Bundesministerium für Verkehr: Verkehr in Zahlen, 1996.
  • Deutscher Städtetag: Strategiepapier - Bestandsaufnahme und Perspektiven: Städ-tebaupolitik aus Sicht der Städte, 1999.
  • Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung": Konzept Nachhaltigkeit - Vom Leitbild zur Umsetzung, 1998.
  • Hennegriff, Wolfgang, Golger, Stefan: Ansätze zum Flächenhaushalt in Baden-Württemberg, in. ZUR (Zeitschrift für Umweltheft), Sonderheft, 2002.
  • Kocks, Martina, Schlömer, Claus: Ausgewählte Ergebnisse der Raumordnungsprog-nose 2015, in: Mikrozensus, 1998.
  • Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg: Umweltplan Baden-Württemberg, 2000.
  • Raumordnungsgesetz (ROG), 1997
  • Städtebau-Wettbewerb "sternStadt": Auswertung der Fragebogenaktion "sternStadt" - Wie wollen Sie leben?, eine Aktion von der Zeitschrift Stern und der Bausparkasse Schwäbisch Hall, 2001.
  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Regionaldaten, 2001 Homepage: www.statistik.baden-wuerttemberg.de
  • Umweltbundesamt: Daten zur Umwelt - Der Zustand der Umwelt in Deutschland 2000, 2000.
  • Wöllper, Frank, Betzholz, Thomas: Baden-Württemberg in Wort und Zahl, in: Struk-tur- und Regionaldaten, hrsg. vom Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Heft 10, 2001.

Stuttgart, den 15.04.2002          Andreas Feldtkeller, Ute Klaperoth-Spohr

 


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