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INFO 2/2004
Solarenergie in der freien Landschaft
Die Nutzung regenerativer Energien hat den Vorteil, dass anders als bei der Nutzung fossiler Energieträger kein Kohlendioxid emittiert wird und dass die Gefahren der Radioaktivität vermieden werden. Regenerative Energieträger leisten einen erheblichen Anteil zum Klimaschutz und schonen gleichzeitig die natürlichen Ressourcen. Die konsequente Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energie (Sonne, Biomasse, Wasser, Wind und Geothermie) gehört deshalb zu den wichtigen Bestandteilen der Energiewende und ist eines der wichtigsten Ziele des Landesnaturschutzverbandes.
Parallel zur Umstellung auf erneuerbare Energie ist die wesentliche Reduzierung des Energieverbrauchs durch energiesparende Maßnahmen sowie durch eine weitere Steigerung der Energieeffizienz der entscheidende Faktor für eine nachhaltige Energiepolitik.
Erfreulich ist die gerade in letzter Zeit verstärkte Nutzung der Sonnenenergie. Photovoltaikanlagen sind auf folgenden Standorten besonders förderungswürdig und sollten dort zur baulichen Grundausstattung gehören:
- an Gebäuden (soweit keine Konflikte mit dem Denkmalschutz auftreten), insbesondere an Fassaden und auf Dächern von großflächigen Gewerbe- und Industriebauten, Hallen und Schulen,
- auf Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen im Innen und Außenbereich.
Zusammen mit der Integration solcher Anlagen in bereits genutzte "Freiflächen", z. B. als Parkplatzüberdachung, als Regen- oder Sonnenschutz von Einkaufsgalerien u. ä. oder auf bereits erheblich vorbelasteten Gebieten (z. B. Mülldeponien) bietet sich so ein schier unerschöpfbares Reservoir, Photovoltaikanlagen auch großflächig anzubringen.
Kritisch zu sehen sind dagegen großflächige Photovoltaikanlagen in der freien, bislang unbebauten Landschaft: Die Inanspruchnahme der freien Landschaft für bauliche und technische Anlagen ist in Deutschland und speziell in Baden-Württemberg eines der drängendsten Umweltprobleme überhaupt. Was heute noch an Freiräumen ohne Siedlungen und technischen Einrichtungen vorhanden ist, muss erhalten bleiben. Auch wenn die Versiegelung des Bodens durch Solaranlagen nur einen geringen Anteil einnimmt, ist ein Solarfeld wegen seiner Größe ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild und als technisch geprägte Fläche der besiedelten Landschaft zuzurechnen.
Da andererseits auf weit absehbare Zeit ausreichend Dächer und Fassaden von Gebäuden zur Verfügung stehen, um Photovoltaikanlagen weiter auszubauen, lehnt der LNV Anlagen im unbebauten Außenbereich ab. Dies gilt auch für die Gewährung von Fördermitteln und deren Genehmigung über eine Privilegierung. Der LNV empfiehlt seinen Mitgliedern, nicht in Photovoltaikanlagen auf bisher unbebauten Freiflächen im Außenbereich zu investieren und nicht mit Firmen zusammenzuarbeiten, die solche Anlagen propagieren und bauen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Landesnaturschutzverband
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