LNV Baden-Württemberg e.V.
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Stellungnahmen
 
 


Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes
zum Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER)

Allgemeine Bemerkungen:

Die Ausgestaltung der 2. Säule in Baden-Württemberg wird maßgeblich darüber entscheiden, ob das Artensterben in Baden-Württemberg aufgehalten wird, ob wir end-lich die Kehrtwende hin zu einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise finden, die es Tier- und Pflanzenarten ermöglicht, neben uns Menschen im Land zu leben.

Die Ziele der ELER-VO zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums in Form von vier Schwerpunkten

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Verbesserung der Umwelt und Landschaft
  • Steigerung der Lebensqualität und Förderung der Diversifizierung
  • LEADER
trägt der LNV mit, wobei wir unser Augenmerk natürlich insbesondere auf Gesichtspunkte der nachhaltigen Entwicklung, die Umsetzung von Natura 2000 und des Biotopverbunds sowie der Wasserrahmenrichtlinie legen werden.

zur künftigen Beteiligung des LNV

Der LNV stellt hiermit auch schriftlich den Antrag, als Partner im Sinne von Artikel 6 der ELER-Verordnung) in die Vorbereitungen und in die Begleitung des baden-württembergischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum eingebunden zu werden und ebenso in den Begleitausschuss (nach Artikel 6 und 77) und in die möglichen Lokalen Aktionsgruppen der künftigen LEADER-Initiativen (nach Artikel 62). Darüber hinaus bitten wir nochmals um die Anhörung zu allen Förderrichtlinien des MLR, insbesondere solchen mit EU-Kofinanzierung, und gern zu einem möglichst frühen Entwurfsstadium. Diese Möglichkeit wird uns derzeit etwa bei forstlichen Förderrichtlinien immer noch nicht eingeräumt.

Baden-württembergisches Entwicklungsprogramm ländlicher Raum 2007-2013

Wir bitten das MLR um frühzeitige Einbindung in die anstehende Ausarbeitung des baden-württembergischen Entwicklungsprogramms. Wir würden es begrüßen, wenn das MLR dem LNV bereits zum jetzigen Zeitpunkt seine bislang geltenden Eckpunkte und Vorstellungen für dieses Entwicklungsprogramm zusenden würde.
Das Land hat im Rahmen der Vorbereitungen der neuen ELER-Verordnung der Kommission in - unseres Wissens sechs - Schreiben seine vorläufigen Forderungen und Meinungen übersandt.
Auch für eine Kopie dieser Schreiben wären wir dankbar.

Überprüfung der Landesinstrumente auf ihre Nachhaltigkeit
(im Sinne von dauerhaft-umweltgerecht)

Obwohl dies im Umweltplan 2000 des Landes verankert ist (S. 228), sind die Förder-richtlinien des Landes bislang keiner kritischen Überprüfung unterzogen worden, ob sie auf die gewünschte nachhaltige Entwicklungsrichtung optimal ausgerichtet sind und dieser nicht teilweise zuwider laufen.
Wir bitten das MLR, die Notwendigkeit der Anpassung aller unter die ELER-VO fallenden Förderrichtlinien des Landes (siehe MEPL 2000-2006) dazu zu nutzen, diese kritische Prüfung und Fortschreibung durchzuführen.

Erfolgskontrolle, Indikatoren

Was die von der EU vorgeschriebene Erfolgskontrolle anbelangt, so reicht es nach Ansicht des LNV nicht aus, nur die möglichen positiven Auswirkungen einer Förderung zu erheben. Ohne Kenntnis der reinen Mitnahmeeffekte (die also keine Wirkung auf das eigentlich angestrebte Ziel haben) und vor allem ohne Kenntnis möglicher schädlicher Auswirkungen (z. B. auf Naturschutz- und Umweltbelange) ist eine ehrliche Bilanz der Auswirkungen nicht möglich. Dies bitten wir sowohl bei künftigen Eva-luationen zu berücksichtigen als auch für das neue landeseigene Entwicklungspro-gramm, das ja die Beschreibung der Ist-Situation und der bisherigen Erfahrungen aus der Förderperiode 2000-2006 enthalten muss. Da die EU die Mitbeachtung der Querschnittsaufgaben Umweltschutz und Gleichbe-rechtigung verlangt, sollten aus LNV-Sicht auch hier Indikatoren gefunden werden, die die Beurteilung einerseits gewünschter Synergien, andererseits unerwünschter kontraproduktiver Wirkungen erfassen. Andernfalls bleibt die Vorgabe einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung nur Lippenbekenntnis.


Stellungnahme im Einzelnen


Weitere Informationen:
LNV-Geschäftsstelle

 



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